Sicherheitszaun in den Weinbergen Bezirksregierung verlangt Garantie über 700.000 Euro

SIEBENGEBIRGE · Der Sicherheitszaun in den Rhöndorfer Weinbergen steht auf wackligen Füßen. Nur in einem Zeitfenster von zwei Monaten, vom 1. Juli bis zum 31. August, kann das Bauwerk errichtet werden.

Doch noch immer ist der Förderantrag des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge (VVS) von der Bezirksregierung nicht bewilligt. In Köln verlangt man noch einige Unterlagen. Vor allem aber eine Bürgschaft für die Landesmittel in Höhe von 700 000 Euro, weil von dem Fördergeld Private profitieren.

Auf die Bürgschaft kann das Land mit Rücksicht auf die Landeshaushaltsordnung nicht verzichten. Der VVS hat bereits erklärt, dass er dazu nicht in der Lage ist. "Wir sehen uns außerstande", sagte der Vorsitzende Hans Peter Lindlar gestern. Dennoch sei er in den vergangenen Wochen in dieser Angelegenheit sehr aktiv gewesen.

Zunächst fragte Lindlar bei den Winzern als den Begünstigten der Fördergelder nach. Sie hätten ihm, wie er sagt, "nachvollziehbar" erklärt, dass sie eine solche Bürgschaft nicht übernehmen könnten. Als Private müssten sie die Bürgschaft entweder durch eine Eintragung im Grundbuch oder durch einen Bankkredit hinterlegen, was ihnen andere Investitionen erschweren würde.

Danach hat sich Lindlar an die Stadt Bad Honnef gewandt, die als kommunale Körperschaft eine Bürgschaft nicht hinterlegen, sondern lediglich erklären müsste. Hier gibt es Hoffnung. "Wir arbeiten an einer Lösung. Ich habe den Rat bereits informiert, dass ich eventuell noch vor der Kommunalwahl am 25. Mai eine Dringlichkeitsentscheidung brauche", sagte Bürgermeisterin Wally Feiden gestern.

Nach GA-Informationen möchte Bad Honnef die Bürgschaft aber nicht alleine stemmen. An die Nachbarstadt Königswinter ist nach Aussage von Bürgermeister Peter Wirtz allerdings noch niemand herangetreten. Er sieht in erster Linie Düsseldorf in der Pflicht. "Wenn das Land eine Bürgschaft braucht, muss es Lösungen vorschlagen."

Das schließt der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Horst Becker, aber aus. "Der Kreis sollte zusammen mit den Kommunen und dem VVS eine Lösung für die Bürgschaft finden, damit der Sicherheitszaun endlich kommt", sagt er. In diesem Sinne habe er alle Beteiligten in dieser Woche noch einmal angeschrieben.

Die Zeit drängt. "Wir brauchen noch in dieser Woche eine Entscheidung. Wir müssen dringend die Ausschreibung starten", so Lindlar. Erst wenn die Bezirksregierung den Förderantrag bewilligt und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt, kann das Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

Dieses wird noch einmal sechs bis acht Wochen dauern. Ein Baubeginn Anfang Juli ist damit fast schon ausgeschlossen. Vor einigen Tagen hatte die Bezirksregierung mitgeteilt, dass das Provisorium mit den Big Bags keine Dauerlösung sei. Die Lese sei davon ausgeschlossen, weil die Arbeiter dann zu lange in den Weinbergen beschäftigt und den Steinschlaggefahren ausgesetzt seien.

Das sagt der Winzer

Nachdem die Finanzierungsvereinbarung für den Sicherheitszaun kurz vor Weihnachten in Düsseldorf unterzeichnet wurde, machte sich auch bei den Winzern Optimismus breit. Durch die Big Bags als Provisorium ist seit Anfang April auch die Arbeit im Weinberg wieder möglich. Umso bestürzter ist Felix Pieper über die Verzögerung durch die Bürgschaft. "Vor zwei Monaten haben wir uns beim VVS getroffen.

Da hieß es noch, die Städte kümmern sich. Jetzt weist es wieder jeder von sich", sagte er gestern. Die Forderung des Landes nach der Bürgschaft, die die Haushaltsordnung vorschreibt, hält er dennoch für übertrieben: "Die tun ja jetzt so, als wenn wir alle Sachen einpacken und auswandern würden. Die Einrichtung des Zauns dient doch der ganzen Region. Ich verstehe nicht, dass man sich dort so schwer tut."

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten - des sogenannten Hauptschuldners - verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Im konkreten Fall ist der Gläubiger das Land, das Fördermittel in Höhe von 700.000 Euro zahlt.

Hauptschuldner ist der VVS als Antragsteller, auch wenn die Winzer von dem Zaun profitieren. Der Bürge wird noch gesucht. Im Falle des Zauns ist die Bürgschaft ohnehin eher virtuell, weil sich die Winzer bereit erklärt haben, den Zaun auf ihre Kosten zu unterhalten. Mit der Bürgschaft wird somit nur erreicht, dass die Fördermittel tatsächlich zweckgebunden eingesetzt werden.

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