Grab in Impekoven Ausschuss kommt der Bitte nach und verlängert Ruhefrist

ALFTER · Menschlichkeit zählt mehr als eine Satzung. Der Bitte eines Impekovener Bürgers, ein Reihengrab über 25 Jahre hinaus um drei Jahre zu verlängern, hat der Alfterer Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich stattgegeben.

Eigentlich war die Ruhefrist abgelaufen. Eigentlich hätte das Grab abgeräumt werden müssen. Doch der Antragsteller machte geltend, dass sein Vater das Grab seiner verstorbenen Frau auf dem Friedhof in Impekoven regelmäßig aufsucht und wie eine "Pilgerstätte" empfindet.

Für den alten und schwer erkrankten Mann seien die rund 300 Meter zum Grab seiner im Jahr 1988 gestorbenen Frau ein bekannter Weg, den er trotz eingeschränkter Mobilität alleine gehen könne. Eine Umbettung aber, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, berge die Gefahr, dass der Vater an einer solchen Veränderung verzweifle und aufgrund seines Gesundheitszustandes eine neue Grabstätte möglicherweise gar nicht mehr wiederfinde.

Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass diese besondere menschliche Situation berücksichtigt werden sollte. Es gab aber auch Unverständnis darüber, dass die Gemeinde ihre eigene Friedhofsatzung nicht richtig interpretiert und eine politische Entscheidung bemüht, die die Verwaltung im Namen der Menschlichkeit längst selbst hätte treffen können.

Robert de la Haye (Grüne) wies darauf hin, dass Paragraf 11 der Alfterer Friedhofssatzung laute, dass die Ruhezeit für Leichen und Aschen "grundsätzlich" 25 Jahre betrage.

Das bedeute, dass Ausnahmen möglich seien und somit bei einer Abweichung kein Präzedenzfall geschaffen werde. Auch Thomas Klaus (SPD) bedauerte, dass durch das Verhalten der Verwaltung der Fall in den Ausschuss und somit in die Öffentlichkeit getragen worden sei. mhr

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort