Prozess in Bonn Kind bekam Schlag am Elektrozaun der Pferdekoppel

VORGEBIRGE/BONN · Vor Gericht wird das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Besitzerin der Weide im Vorgebirge eingestellt.

Weil ein Kind am Elektrozaun einer Pferdekoppel einen Stromschlag erlitten hatte, landete die Besitzerin der Weide im Vorgebirge wegen fahrlässiger Körperverletzung nun vor dem Bonner Amtsgericht. Bestraft aber wurde die bisher völlig unbescholtene 56-Jährige am Ende nicht, denn so klar, wie der Fall zunächst ausgesehen hatte, war er dann doch nicht.

Es geschah an einem Sommertag im August vergangenen Jahres. Eine 39-jährige Frau war mit ihrer zehnjährigen Tochter auf einem Bauernhof, um dort frisches Obst und Gemüse einzukaufen, als dem Kind langweilig wurde und es deshalb darum bat, draußen etwas herumzulaufen. Die Mutter erlaubte es, und das Mädchen verschwand.

Und blieb so lange weg, dass die Mutter schon irritiert war. Dann tauchte das Kind wieder auf - "mit starrem Blick und unnatürlich weit aufgerissenen Augen", wie die Mutter als Zeugin erklärte. Und dann berichtete das Mädchen, sie sei querfeldein durch das Gestrüpp zu einer Weide gelaufen, auf der Pferde standen. Und als sie an den Zaun gekommen sei, habe sie einen heftigen Schlag gespürt, sei umgefallen und weg gewesen.

Und der Mutter war klar: Ihr Kind hatte einen Stromschlag erhalten. Sie brachte ihre Tochter in die Kinderklinik, wo das Mädchen beobachtet wurde, um festzustellen, ob der Stromschlag Herzprobleme verursacht hatte. Nach zwei Tagen konnte das Kind wieder nach Hause gehen. Und vor Gericht stellte sich nun die Frage: Hat sich die Pferdekoppelbesitzerin schuldig gemacht, weil sie keine Warnschilder angebracht hatte, dass der Zaun unter Strom stand?

Denn einer entsprechenden Vorschrift zufolge muss alle 100 Meter mit Schildern auf einen "bestromten Zaun" hingewiesen werden, wenn dieser an einem begehbaren Weg verläuft. Doch nach Aussage der Mutter des Kindes stand fest: Das Kind hatte sich nicht über einen Weg, sondern querfeldein der Weide und dem Zaun genähert.

Und so befand die Strafrichterin am Ende: Wenn überhaupt, dann ist die Schuld der Weidenbesitzerin so gering, dass eine Bestrafung unverhältnismäßig wäre, auch wenn sich durch die Nähe zu dem Bauernhof immer wieder Kinder in der Nähe aufhalten könnten. Aber eigentlich, so die Richterin, habe das Kind dort ja auch gar nichts zu suchen gehabt. Sie stellte das Verfahren gegen die 56-Jährige ohne jede Auflage ein.

Der 56-Jährigen aber tut es sehr leid, was dem Kind passiert ist, wie sie erklärte. Sie habe ja selbst Kinder und auch Enkel.

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