Windpark am Asberg Unkeler Bürgermeister weisen Kritik zurück

Unkel · Die Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Unkel und ihrer Gemeinden weisen Kritik an der eingeleiteten Flächennutzungsplanung für den Windpark am Asberg zurück.

"Wer den Bürgern weismacht, durch einen Verzicht auf den Flächennutzungsplan (FNP) könnten Windräder in der Verbandsgemeinde verhindert werden, führt sie in die Irre. Nicht planen bedeutet nicht, dass es keine Windräder gibt", betonen VG-Chef Karsten Fehr sowie Cilly Adenauer (Erpel), Markus Fischer (Bruchhausen) und Gerhard Hausen (Stadt Unkel).

Das Beispiel Kuhheck in der VG Dierdorf zeige, dass Windenergieanlagen, die die gesetzlichen Auflagen erfüllen, auch genehmigt werden müssen, wenn die VG keinen Flächennutzungsplan erarbeitet hat. Die vom Bundesgesetzgeber privilegierten Windenergieanlagen seien dort allein auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes zugelassen worden.

"Die VG Unkel bedient sich des einzigen Heft des Handelns, das ihr zur Verfügung steht, um den Bau von Windenergieanlagen zu steuern. Das ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans." Damit werde voraussichtlich für große Gebiete der VG die Aufstellung ausgeschlossen werden.

Im Gegenzug müsse an anderen Stellen eine "geeignete Konzentrationszone" ausgewiesen werden, wenn dort "solche Anlagen mit den Belangen von Anliegern und Natur als verträglich erachtet werden".

"Mit der Steuerung und damit Konzentration der Windkraftanlagen verfolgt die VG exakt die Linie der Bundes- und der Landesregierung. Auch wenn ein Flächennutzungsplan vorliegt, ist zusätzlich das Genehmigungsverfahren für die einzelnen Anlagen erforderlich", so Fehr.

Auf Unverständnis stießen Forderungen, das FNP-Verfahren abzubrechen und das Gebiet um den Asberg als für die Errichtung von Windenergie für ungeeignet zu erklären, bevor alle Untersuchungen abgeschlossen und bewertet sind. Fehr: "Dann könnten wie auf der Kuhheck Windenergieanlagen allein auf der Grundlage von Baugenehmigungen auch außerhalb der angestrebten Konzentrationsfläche errichtet werden."

Die Bürgermeister werben dafür, die im Verfahren vorgesehenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu nutzen. Die Anregungen und Bedenken würden genau geprüft, ebenso die Gutachten. Die auf dieser Grundlage geänderte Planung werde voraussichtlich 2014 erneut ausgelegt. Dann gebe es wieder die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen.

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