Verbandsgemeinde Linz "Eingriffe in die Planungshoheit"

LINZ · Die Verbandsgemeinde Linz wehrt sich gegen die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes IV und sieht darin eine Schwächung ländlicher Ortschaften.

In einer Stellungnahme, die sie nach Mainz gesandt hat, legt die Verwaltung dar, warum sich aus ihrer Sicht dadurch die Wettbewerbschancen verschlechtern. Vor allem geht es Linz um zwei Aspekte: die Eingriffe in die Planungshoheit bei neuen Wohngebieten und bei der Ansiedlung größerer Einzelhandelsbetriebe. So sind im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium, das für Landesplanung zuständig ist, schärfere Richtlinien für die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete geplant. Zurzeit gibt es für solche Projekte keine Auflagen.

Land will Prüfung von Baulücken vorschreiben

Künftig dürften aber nur dann weitere Neubaugebiete ausgewiesen werden, wenn bei bestehenden Baulücken zuvor geklärt wird, wer Eigentümer ist, und genau begründet wird, warum die Flächen nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Das sei ein erheblicher bürokratischer Aufwand. "Die zweite Einschränkung ist bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben bis zu 1600 Quadratmeter Verkaufsfläche zu sehen, die im ländlichen Raum mit den übergeordneten Zielen des Landesentwicklungsplans als nicht vereinbar angesehen wird", so die Verwaltung weiter.

Aus Sicht der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, der Stadt und der Ortsgemeinden müsse in Linz dringend eine gute Versorgungsinfrastruktur gewährleistet bleiben. Vor allem durch die Nähe zu Nordrhein-Westfalen könne ein Wettbewerbsnachteil entstehen, ein Wegzug junger Familien wäre zu befürchten.

Ein solcher "negativer Effekt" - durch den demografischen Wandel gibt es in Linz jetzt schon einige Leerstände - müsse verhindert werden. Eine Kernaufgabe der Gemeinden sei eine "bedarfsorientierte Bauleitplanung".

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