Berufsbild Notfallsanitäter im Kreis Ahrweiler Rettung auf neuen Wegen

SINZIG · Seit dem 1. Januar gilt das neue Berufsausbildungsgesetz für Notfallsanitäter. Am 1. September hat der Sinziger Michel Walscheid als erster Auszubildender beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Ahrkreis die neue Berufsausbildung begonnen. Aktuell absolviert er seinen ersten praktischen Ausbildungsblock in der DRK-Rettungswache in Remagen.

 Michel Walscheid am Ausbildungsplatz im Rettungswagen in Remagen. FOTO: TRÜTGEN

Michel Walscheid am Ausbildungsplatz im Rettungswagen in Remagen. FOTO: TRÜTGEN

Der 22-jährige Michel Walscheid lernt Menschenleben zu retten und sieht darin seine Berufung. Nach dem Fachabitur hat er zunächst einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst als Rettungssanitäter im Krankentransport des DRK im Ahrkreis absolviert. "Durch die Vernetzung von Krankentransport und Rettungsdienst habe ich im Freiwilligendienst vorab Einblicke in die Arbeit des Rettungsdienstes bekommen. Nach kurzer Zeit stand für mich fest, dass dies der Beruf ist, den ich erlernen möchte", beschreibt der Auszubildende seine Berufsentscheidung.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische Ausbildungsblöcke im DRK-Bildungsinstitut in Mainz und praktische Ausbildungen im Krankenhaus und in einer anerkannten Lehrrettungswache. Während der Ausbildung muss Michel Walscheid unter anderem allgemeine medizinische Grundlagen, wie etwa Aufbau und Funktionsweise von Organen, allgemeine Krankheitslehre, spezielle notfallmedizinische Grundlagen und Techniken, Rettungstechniken, Medikamentenkunde, Einsatztaktik und verschiedenste Rechtsgrundlagen lernen. Die Ausbildung endet mit einem Staatsexamen.

Als ausgebildeter Notfallsanitäter ist Michel Walscheid in der Lage, in Notfallsituationen die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes fachgerecht zu überbrücken und dem Notarzt bei seinen Maßnahmen zu assistieren oder bei mehreren Verletzten durch den Notarzt delegierte Maßnahmen eigenständig durchzuführen. Einstellungsvoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie ein Abschlusszeugnis der mittleren Reife.

Um den in den vergangenen Jahren steigenden Anforderungen des Rettungsdienstes gerecht zu werden und die Beherrschung dieser speziellen Maßnahmen intensiv erlernen zu können, wurde die Ausbildung zum Notfallsanitäter um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre erweitert.

Für vorhandene Rettungsassistenten sieht das neue Ausbildungsgesetz, je nach Berufserfahrung, Ergänzungslehrgänge und eine neue Examensprüfung vor. Hier offenbart das neue Gesetz erste Tücken, denn die Finanzierung der Ergänzungsausbildung, die je nach Berufserfahrung zwischen einer Woche und mehreren Monaten dauern kann, ist nicht eindeutig geregelt. Da die Rettungsassistenten für den Zeitraum der Ergänzungsausbildung freizustellen sind, ist die Fortzahlung der Personalkosten sowie die möglicherweise einzustellender Ergänzungskräfte noch nicht abschließend geklärt.

Dem DRK im Kreis Ahrweiler ist es trotzdem in den nächsten zwei Jahren möglich, den Großteil der vorhandenen Rettungsassistenten weiterzubilden. "Seit jeher ist in den Rettungsdienstgesetzen der Länder eine 30-stündige Fortbildungspflicht für das Personal im Rettungsdienst festgeschrieben. Rettungsassistenten mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung können direkt die Prüfung zum Notfallsanitäter absolvieren, es wird jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang empfohlen", erklärt DRK-Rettungsdienstleiter Lothar Backes.

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