Spielbankabgabe Bad Neuenahr Aktiengesellschaft will 1,9 Millionen erstattet haben

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat am Montag bestätigt, dass die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) eine Rückforderung der Spielbankabgabe für die Zeit von 2005 bis 2013 von rund 1,9 Millionen Euro an den Kreis stellt. Der Kreis ist "überrascht".

Die Kreisverwaltung zeigte sich nach eigenen Angaben "überrascht, dass ein Vertrag aus dem Jahr 1962 jetzt angezweifelt wird". Sie wolle den "Vorgang in rechtlicher Hinsicht überprüfen".

Der GA hatte berichtet, dass es die Zahlungsaufforderung der AGBN an den Kreis gibt. Spätestens seit dem Jahre 2012 steht die Spielbankabgabe, insbesondere deren Verwendung und die Frage, wer Empfangsberechtigter ist, auf dem Prüfstand.

Nicht zuletzt der unter anderem auch vor dem Mainzer Finanzministerium ausgetragene Streit zwischen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Aktiengesellschaft darüber, wem die Abgabe zusteht, hatte zu einer Überprüfung der Spielbankabgabe und ihrer Verteilung geführt (der GA berichtete).

In der vergangenen Hauptversammlung im Oktober 2014 war es dann Bad Neuenahrs Bürgermeister Guido Orthen, der eine diesbezügliche Sonderprüfung durch einen externen Gutachter eingefordert hatte.

Der Prüfer soll nun zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die AGBN-Forderung rechtens sei. Wie AG-Vorstand Christoph Reinicke mitteilte, sei er nach dem Aktienrecht verpflichtet, derartige Forderungen zum Wohle der Aktiengesellschaft unverzüglich geltend zu machen. Angeblich liegt dem Kreis das Ergebnis der Sonderprüfung vor.

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