Aus schlechter Erfahrung gelernt Bad Breisig will verbesserten Hochwasserschutz

BAD BREISIG · Wie andere leidvollen Erfahrungen ausgesetzte Kommunen, möchte nun auch die Verbandsgemeinde Bad Breisig ein Hochwasserschutzkonzept erstellen. Im vergangenen Jahr richteten Starkregen-Ereignisse in der Region schwere Schäden an.

Wie andere leidvollen Erfahrungen ausgesetzte Kommunen, möchte nun auch die Verbandsgemeinde Bad Breisig ein Hochwasserschutzkonzept erstellen. „Die Ereignisse der Vergangenheit haben uns aufgerüttelt“, so Bürgermeister Bernd Weidenbach, der in die Waldorfer Vinxtbachhalle eingeladen hatte. Dort wurden nicht nur Tipps und Hinweise zum Schutz vor Überflutungen nach Starkregen gegeben, vielmehr waren die Bürger dazu aufgerufen, Schwach- und Gefahrenstellen zu nennen, die nun in einem Konzept zur Gefahrenabwehr Berücksichtigung finden können.

„Die Naturereignisse werden immer heftiger, Hochwasser gibt es nicht nur in Bad Breisig am Rhein, sondern auch in den Höhenorten als Folge starker Regenfälle“, so Weidenbach. Diese Erfahrung machte man in Oberbreisig oder Waldorf im vergangenen Jahr, als kleine Bäche plötzlich zu reißenden Flüssen wurden, die ganze Straßenzüge überschwemmten. Weidenbach: „Es gilt, Bürger und Grundstückseigentümer dafür zu sensibilisieren, dass so etwas jederzeit wieder passieren kann.“

Ralf Schernikau, Ministerialrat im Mainzer Umweltministerium, führte aus, dass Hochwasser infolge von Unwettern „überall und ohne jede Vorhersage“ auftreten können. „Hochwasser kann man nicht verhindern“, so der Fachmann aus dem Ministerium. Überforderte Kanäle, von Hölzern versperrte Brückendurchläufe an kleineren Bächen, nicht vorhandene Retentionsflächen führten schnell zu dramatischen Situationen. „Der Mensch hat sich im Laufe der Jahre immer näher an die Gewässer herangewagt“, meinte Schernikau. Soll heißen: Während sich früher aus den Bachläufen ausgetretenes Wasser ausdehnen und ins Erdreich sickern konnten, verhindern dies Bauten und versiegelte Flächen. Rückhaltebecken könnten auch nur bestimmte Abflussmengen aufnehmen, das Beispiel Nierendorf habe im vergangenen Jahr gezeigt, dass auch dort schnell die Kapazitätsgrenze überschritten war, obwohl das Becken sehr wohl für derartige „Jahrhundertereignisse“ dimensioniert sei.

Bereits in der Bauleitplanung einer Kommune müssten sich Orte auf Unwetter und Starkregenfälle vorbereiten. Bedeutet: Wer Bächen und Flüssen viel Ausdehnungsraum lässt, wird eher von überfluteten Straßen und Kellern verschont.

Alarm- und Einsatzpläne gelte es vorzuhalten, Evakuierungen zu planen, Gewässerwege freizuhalten und Fließgeschwindigkeiten beispielsweise mit Steinschüttungen zu drosseln. Schernikau riet Hauseigentümern dringend zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung.

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen“, zitierte der Ministeriumsvertreter eine Passage aus dem Wasserhaushaltsgesetz.

Die in Waldorf versammelten Bürger der Verbandsgemeinde trugen im Anschluss zahlreiche Verbesserungsvorschläge vor, die im Hochwasserschutzkonzept berücksichtigt werden sollen. Sie wollen Vorsorge treffen.

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