Heilbad GmbH und Aktiengesellschaft Wirrwarr um die Heilwasser-Zulassungsnummer

KREISSTADT · Wer darf das "Bad Neuenahrer Heilwasser" abfüllen und vertreiben? Und vor allem: Wer darf es nicht? Bürgermeister Guido Orthen und die Heilbad GmbH warben bereits bei der "Klangwelle" im Kurpark für das Produkt, von dem nach Mitteilung des Stadtoberhauptes im Sommer 10 000 Flaschen bei Apollinaris abgefüllt wurden.

Schon bald soll mitgeteilt werden, wo und zu welchem Preis die Flaschen käuflich zu erwerben sein sollen. Die von der Stadt Ende 2013 gegründete Heilbad GmbH ist sich sicher, sie alleine habe das Recht, das gesundheitsfördernde Nass in Flaschen füllen zu lassen und beruft sich auf eine ihr vom Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragene Zulassungsnummer. "Ein Blick" in die amtliche Datenbank des BfArM werde "empfohlen", ließ die Stadt den GA schriftlich wissen. Die Datenbank weise ausschließlich die Heilbad GmbH als Rechteinhaberin des Bad Neuenahrer Heilwassers aus. Dieses Recht jedoch reklamiert auch die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) für sich. Schließlich sei sie seit Jahrzehnten Inhaberin der Zulassung. Die Wasserschlacht im Kurbad geht in die nächste Runde.

Die Einnahme des alkalischen Mineralwassers aus dem Brunnen "Großer Sprudel" innerhalb einer Trinkkur führt zu bemerkenswerten Heilerfolgen, so der Bad Neuenahrer Mediziner Heinz Krönke. Die Trinkkur mit diesem Heilwasser eigne sich besonders für Erkrankungen des Magens, des Darms, der Leber, der Galle und des Stoffwechsels. Im Moment sorgt das Wasser allerdings eher für leichte Bauchschmerzen bei den Beteiligten, die es abfüllen wollen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel, das die Zulassungsnummern vergibt, erklärte auf Anfrage des General-Anzeigers: "Im März 2015 hat die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr die Übertragung der Zulassung des Heilwassers auf die Heilbad GmbH angezeigt."

Ansonsten wolle man sich nicht zu einem schwebenden Verfahren äußern. Im Thermal-Badehaus, dem Firmensitz der AGBN, löste diese Mitteilung ungläubiges Staunen aus. Dort wehrt man sich nun vehement gegen die Darstellung des Bundesinstituts. "Niemals", so AG-Vorstand Christoph Reinicke, habe er seine Zustimmung zur Übertragung der Zulassungsnummer von der Aktiengesellschaft auf die Heilbad GmbH erteilt. Ganz im Gegenteil. Schließlich wolle die AGBN selbst Wasser aus dem "Großen Sprudel" abfüllen und beispielsweise nach China verkaufen. Man werde sich also hüten, irgendwelchen Rechteübertragungen zuzustimmen. Diese Zustimmung ist Voraussetzung zur Übertragung der Zulassungsnummer beim Bundesinstitut. Ohne sie darf die Erlaubnis zum Abfüllen des Heilwassers nicht erteilt werden.

Die Aktiengesellschaft hat sich nun per Anwalt an das Bundesinstitut gewandt. In dem Brief heißt es: "Durch Ihre Behörde erfolgte auf Antrag der Heilbad GmbH eine Umschreibung der Zulassungsnummer 6937681.00.00 (ENR 0937681) von der AGBN auf die Heilbad GmbH, ohne dass dies richtigerweise hätte geschehen dürfen." Die sogenannte "AMIS"-Datenbank, in der die Rechteinhaber aufgeführt sind, müsse daher unverzüglich korrigiert werden. Außerdem will der AGBN-Anwalt von der Behörde wissen, wann die Heilbad GmbH über den Sachstand informiert worden sei. Schließlich müsse dieser städtischen Gesellschaft klar gemacht werden, dass die Zulassungsnummer von ihr nicht weiter benutzt werden dürfe.

Losgelöst davon beruft sich die AGBN auf eine Genehmigung der SGD Nord, in der es ihr gestattet ist, das Heilwasser des Großen Sprudels zu ge- und zu verbrauchen. Dies sei dem Käufer des Kurparks, also der Stadt, bekannt. Auch legte die AGBN gestern dem GA ein Schreiben der BfArM vom 29. April vor, in dem sich die Behörde im Zuge des strittigen Übertragungsverfahrens für ein "Büroversehen" entschuldigt.

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