Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Der Insolvenzplan für die Aktiengesellschaft steht

BAD NEUENAHR · Der Insolvenzverwalter Jens Lieser legt einen Plan für den wirtschaftlichen Neuanfang vor. Unter anderem soll die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) zunächst 18 560 000 Euro zur Befriedigung der Gläubiger und zur Erfüllung von Verpflichtungen und Vertragsverhältnissen erhalten.

Insolvenzverwalter Jens Lieser hat dem Amtsgericht Ahrweiler den Insolvenzplan über das Vermögen der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr vorgelegt. Mit diesem Plan wird der Erhalt der 1860 gegründeten AGBN, die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung geregelt. Wie bereits berichtet, sieht der Plan eine garantierte Gläubigerquote (für „einfache“ Insolvenzgläubiger) von 41,4 Prozent vor. So genannte „Übererlöse“, die den nachrangigen Gläubigern, beispielsweise den Aktionären, zufließen könnten, werde es voraussichtlich nicht geben, so Lieser.

Nicht nur die Gläubigerbefriedigung, sondern auch der Erhalt und die Fortführung der traditionsreichen AGBN sei Ziel gewesen, erklärte der Insolvenzverwalter. Sein Plan ermögliche der Gesellschaft einen wirtschaftlichen Neuanfang durch eine Entschuldung und mit dem Einstieg von Investoren auch eine finanzwirtschaftliche Sanierung. Sie werden demnach alle Anteile an der AGBN erwerben.

Das gesamte Grundkapital der AGBN in Höhe von zwei Millionen Euro (40 000 nennwertlose Stückaktien) werden nach Liesers Vorstellungen hinsichtlich des Wertes auf Null gesetzt. Gleichzeitig werden zwei Millionen neue Stückaktien zu je einem Euro ausgegeben. Zur Übernahme dieser neuen Aktien sind allerdings nur die im Insolvenzplan aufgeführten Investoren zugelassen, nämlich verschiedene Unternehmen, die zur Firmengruppe des Weinhändlers, Restaurantbetreibers und Hoteliers Hans-Joachim Brogsitter gehören, der seinen Unternehmenssitz in Gelsdorf hat.

Die AGBN soll zunächst 18 560 000 Euro zur Befriedigung der Gläubiger und zur Erfüllung von Verpflichtungen und Vertragsverhältnissen erhalten. Ferner soll von den Investoren ein weiterer Betrag von 1,5 Millionen zur Verfügung gestellt werden, der an die Gläubiger verteilt wird, sofern bestimmte definierte Voraussetzungen vorliegen. Diese Mittel von insgesamt rund 20 Millionen Euro sollen in Höhe von zwei Millionen Euro als Bareinlage der Investoren, in Höhe von 8,5 Millionen Euro als Barzuzahlung in die Kapitalrücklage und in Höhe von 9,56 Millionen Euro durch der AGBN gewährte Kredite aufgebracht werden. Hinzu kommt ein Grundstücksverkauf (nach GA-Informationen an den Betreiber der Schule „Carpe Diem“), der 1,3 Millionen Euro erbringen soll.

Ahrweiler Amtsgericht muss dem Konzept zustimmen

23 bebaute Grundstücke, zehn Erbbaugrundstücke und 25 unbebaute Grundstücke gehören zum Immobilienpaket, das zwei Bürogebäude, ein Wohngebäude, eine Schule, das Steigenberger Hotel, das Kurhaus, das Casinogebäude, das Thermal-Badehaus mit angegliederten Wirtschaftsgebäuden sowie ein Parkhaus enthält. „Auf der Grundlage der Verkehrswerte unter Abzug der Grundpfandrechte und rückständigen öffentlichen Lasten ergibt sich voraussichtlich eine freie Masse aus dem Grundbesitz von 12,55 Millionen Euro“, rechnete Lieser vor.

Bewertet wurden die bebauten und unbebauten Grundstücke entsprechend ihrer „Marktgängigkeit“ mit 19,23 Millionen Euro. Hiervon sind jedoch weitergehende Belastungen abzuziehen. Bewertet wurden überdies noch etwaige Ansprüche. Beispielsweise aus der Überlassung von Mieträumlichkeiten an die Spielbank.

Bekanntlich ist strittig, ob die AGBN das Gebäude zu marktüblichen Konditionen vermietet hatte. Problem: Mieter (die Eigner der Spielbank) und Vermieter (die Interessengemeinschaft von Aktionären der AGBN) sind dieselben Personen. Der Streitwert: 3,18 Millionen Euro. Auch werden im Insolvenzplan von Jens Lieser Ansprüche gegen den Kreis Ahrweiler aufgeführt: rund 1,9 Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um Auszahlungen der Spielbankabgabe, die der Kreis angeblich zu unrecht kassiert haben soll.

Es wird davon ausgegangen, dass das Ahrweiler Amtsgericht dem Plan in wenigen Tagen zustimmen wird, so dass der Eigentumsübergang stattfinden kann.

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