Nach der Insolvenz der AG Bad Neuenahr Aktiengesellschaft Bad Neuenahr stellt 40 Mitarbeiter frei

BAD NEUENAHR · Die Insolvenz der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) hat Konsequenzen für deren Mitarbeiter.

„Um das Ziel der nachhaltigen Sanierung der AG Bad Neuenahr zu erreichen, sind Restrukturierungsmaßnahmen unverzichtbar. Infolge dessen sind auch Personalmaßnahmen unumgänglich, da die AG Bad Neuenahr im Zuge der strategischen Neuausrichtung Tochtergesellschaften eingerichtet hat, um diese profitabel aufzustellen“, erklärte Pietro Nuvoloni für Insolvenzverwalter Jens Lieser auf Anfrage des General-Anzeigers.

„Die Entscheidung zu den erforderlichen Personalmaßnahmen ist uns nicht leicht gefallen, zumal wir uns der Bedeutung und unserer sozialen Verantwortung in dieser Region bewusst sind“, ergänzte der Pressesprecher.

Der Personalabbau werde „selbstverständlich sozialverträglich und unter Berücksichtigung der arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften“ stattfinden. Zurzeit fänden die Anhörungen mit dem Betriebsrat über die Personalmaßnahmen statt.

Diese seien noch nicht abgeschlossen. Dabei gehe es um rund 40 Beschäftigte, die in dieser Woche unterrichtet und zum Stichtag, Montag, 8. August, freigestellt würden, „da sie anderweitig nicht beschäftigt werden können“. Nuvoloni unterstreicht: „Es handelt sich nicht um Kündigungen, sondern um Freistellungen.“

Vorgesehen ist laut Nuvoloni die Einrichtung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG), die auch unter dem Begriff Transfergesellschaft bekannt sei. Sobald es mit dem Betriebsrat Ergebnisse gebe, werde „zügig die BQG gebildet“. Zu einer aus Mitarbeiterkreisen kolportierten Ablehnung der Transfergesellschaft erklärte Nuvoloni: „Dem Insolvenzverwalter ist derzeit über eine Ablehnung über die Einrichtung einer BQG seitens des Betriebsrats nichts bekannt.“ Der Betriebsrat war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Alle vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiter erhalten, so Nuvoloni, „nach Bildung der BQG das Angebot, in diese zu wechseln“. Der Eintritt in die BQG sei für die Mitarbeiter freiwillig. Allen Auszubildenden würden Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten, damit sie ihre Ausbildung beenden könnten.

Denn arbeitsrechtlich sei jeder Azubi ein Arbeitnehmer. Daher hätten auch die Azubis eine Freistellung erhalten. Nuvoloni: „Da es für einen Azubi primär darauf ankommt, die Ausbildung zu beenden und nicht in die BQG zu wechseln, werden den Azubis durch den Betriebsrat und die Personalabteilung Unterstützung bei der Vermittlung an einen neuen Arbeitgeber geboten, damit sie dort ihre Ausbildung fortsetzen und beenden können.“

Die Personalabteilung und der Betriebsrat würden sich in dieser Sache mit der zuständigen Industrie-und Handelskammer in Verbindung setzen. Die weiteren Schritte, wie Auswahl, Bewerbung und Vorstellung beim möglichen neuen Arbeitgeber, oblägen dem jeweiligen Azubi.

Transfergesellschaften verfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit das Ziel, von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dabei werden die Mitarbeiter für den Arbeitsmarkt qualifiziert, gelten nicht als arbeitslos und erhalten rund bis zu 80 Prozent ihres letzten monatlichen Nettogehalts. Mit der Transfergesellschaft wird der direkte Gang in die Arbeitslosigkeit vermieden.

In Sachen Verkauf der AG Bad Neuenahr an einen oder mehrere Investoren laufen laut Nuvoloni derzeit Gespräche. „Da bei dem Investorenprozess Vertraulichkeit vereinbart wurde, können wir erst nach einem Verkauf konkrete Informationen kommunizieren“, erklärte Nuvoloni.

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