Kreis Ahrweiler Jäger wehren sich gegen politische Vorgaben

Kreis Ahrweiler · Heute startet die Kampagne "Kämpft mit!": Forderung nach sofortiger Aufhebung des Fütterungsverbotes

Ein harter Winter mit sehr viel verhungertem Wild (der GA berichtete) und der neue Entwurf der Landesjagdverordnung hat die Kreisjägerschaft in Aufruhr versetzt. Bereits bei der Jahreshauptversammlung in Dernau hat der Kreisgruppenvorsitzende Jürgen Kindgen angekündigt: "Wir lassen uns die tierschutzfeindliche Politik von Ministerin Höfken nicht länger gefallen. Wir werden mit diesen Themen in die Öffentlichkeit gehen."

Zum 1. Juni, startet die Kreisjägerschaft mit der Kampagne "Kämpft mit!". Die Abschaffung des Verbotes, Wild im Winter durch Füttern vor dem Hungertod zu bewahren ist darin Schwerpunktthema. In Rheinland-Pfalz ist das Füttern des Schalenwildes mit ganz extremen Ausnahmen vollständig verboten.

Jahrzehntelang galt es als Pflicht des Jägers, im Winter die schützende Hand über das Wild zu legen und es mit Erhaltungsfutter über die magere Zeit zu bringen. Die rot-grüne Landesregierung möchte durch das Verbot des Fütterns Wildbestände reduzieren. Der Hungertod des Wildes wird dabei nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern ist sogar erwünscht. Die Sprecherin der Grünen, Cornelia Behm, drückt es so aus: "Wenn das Wild im Winter verhungert, haben wir endlich ökologische Wildbestände."

Die Kreisjägerschaft ist darüber empört. Der Hungertod der Tiere sei ein grausamer Tod. Ihm geht eine Zeit des Siechtums voraus. Die hochkomplexen Verdauungsvorgänge der Wiederkäuer produzieren sehr viel Säure. Wenn Tiere unter Hunger leiden, entstehe eine Übersäuerung des gesamten Organismus, die zu Lähmungen führe. Kindgen: "Ein Tier gezielt in den Hungertod zu treiben, ist Tierquälerei. Für solche Methoden sind wir Jäger nicht nur nicht zu haben, wir lehnen diese entschieden ab."

Die fragwürdige Haltung gegenüber wildlebenden Tieren mache sich jedoch nicht nur im Fütterungsverbot bemerkbar. Die Landesregierung habe noch nachgelegt. Aus dem Ministerium von Ulrike Höfken wurde nun der Entwurf einer neuen Verordnung vorgestellt. In Rheinland-Pfalz darf sich Rot-, Dam- und Muffelwild nur in bestimmten Bewirtschaftungsbezirken aufhalten. "Diese "Gettoisierung" ist für alle Naturfreunde unerträglich.

Sie soll jetzt weiter mit der neuen Landesverordnung manifestiert werden. Außerhalb der Bewirtschaftungsgebiete soll die Schonzeit vollkommen abgeschafft werden. Bereits jetzt ist außerhalb der Bewirtschaftungsgebiete der Abschuss aller weiblichen Stücke und allen Jungwildes Zwang. Jäger, die ein solches Stück unbeschossen ziehen lassen, müssen ein Bußgeld zahlen. Wird jetzt auch noch die Schonzeit abgeschafft, führt dies dazu, dass auch der Abschuss hochträchtiger Muttertiere kurz vor dem Setzen Pflicht ist. Wer sich nicht daran hält, kann mit bis zu 5000 Euro zur Kasse gebeten werden", so Kindgen.

Wildlebende Tiere in enge Bereiche zu verbannen sei mit Methoden des modernen Tier- und Artenschutzes unvereinbar, so die Jägerschaft. Windwurfflächen, Straßenbau, Änderungen der landwirtschaftlichen Nutzung führten dazu, dass sich plötzlich neue Gebiete als idealer Lebensraum für wildlebende Tiere darstellten.

Kindgen: "Dann muss ihnen auch möglich sein, sich dort zu verbreiten. Ökonomische Interessen alleine rechtfertigen die Eliminierung von ganzen Tierarten nicht. Wie perfide diese Haltung zu unseren größten Wildarten, nämlich dem Rotwild, dem Damwild und dem Muffelwild ist, zeigt sich daran, dass gleichzeitig die Jagdzeit auf den Iltis abgeschafft wird.

" Der Landesjagdpräsident Kurt Michael spricht von einem "Zwei-Klassen-Tierschutzrecht": "Die eine soll mit allen möglichen Mitteln und darunter auch tierschutzfragwürdigen Praktiken gemeuchelt werden, die andere wird gehätschelt. Das Hätscheln des Raubwildes geht zu Lasten seltener Vogelarten, seltener Amphibien, ja der Artenvielfalt schlechthin."

Die Kreisjägerschaft wird in einer bisher einzigartigen Aktion auf diese Thematik aufmerksam machen. Sie hat die Kampagne "Kämpft mit!" ins Leben gerufen. Sie fordert: sofortige Aufhebung des Fütterungsverbotes, keine neue Landesjagdverordnung.

Informationen unter:
www.jagd-aw-kaempf-mit.de oder bei der Kreisjägerschaft Ahrweiler, Jürgen Kindgen, Postfach 1277, 53484 Sinzig-Bad Bodendorf.

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