Mitarbeiter der Autoschnellfähre bestreitet Betrugsvorwürfe

Bad Godesberg-Niederdollendorf: Fährmitarbeiter gegen fristlose Kündigung

Mitarbeiter der Autoschnellfähre bestreitet Betrugsvorwürfe
Foto: Friese

Bad Godesberg. Uwe-Karsten Staeck wird wohl recht behalten. Dieser Fall werde sich noch lange hinziehen, hatte der Geschäftsführer der Autoschnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf (ASF) vor einigen Monaten zum Auftakt der Prozesse vor dem Arbeitsgericht Bonn prophezeit.

Dort klagen fünf von sieben Fährmitarbeitern gegen ihre fristlose Kündigung, die Staeck im vorigen Frühjahr wegen des Verdachts des schweren Betruges gegen die zum Teil bereits seit Jahrzehnten auf der Fähre tätigen Männer ausgesprochen hatte ( der GA berichtete). Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie. In keinem der fünf Fälle liegt bis heute eine Entscheidung auf dem Tisch.

Einer von ihnen, der 35-jährige Michael P. (Name und Alter geändert), beteuerte am Donnerstag in seiner zweiten Verhandlung im Arbeitsgericht noch einmal vehement seine Unschuld. Doch der Reihe nach: Als Staeck, im Hauptberuf Geschäftsführer der Stadtwerke-Tochter SWB-Mobil, im Herbst 2005 die Geschäftsführung der Autoschnellfähre übernahm, erfuhr er bald, dass etwas mit den Einnahmen nicht stimme.

Er schaltete die Wasserschutzpolizei ein, die begann umgehend mit den Ermittlungen. Im Mai 2006 griffen die Polizeibeamten zu: Sie nahmen die komplette Besatzung mit zum Verhör, der Fährbetrieb stand still. Gegen sieben Betroffene erhärtete sich der Betrugsverdacht. Immerhin geht es um 1,5 Millionen Euro, die die ASF mittlerweile als Schadenssumme errechnet hat, erläuterte ASF-Anwalt Nicolai Besgen am Rande der Verhandlung am Donnerstag.

Geld, das die Männer im Laufe der vergangenen 20 Jahre an der Gesellschaft vorbei eingestrichen haben sollen. Heraus kam die ganze Sache durch das Geständnis eines der sieben Männer. Er wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft vernommen, so Besgen. Der Mann belaste die anderen Kollegen schwer, zudem gebe es auch noch weitere Indizien.

So seien die Einnahmen wieder deutlich gestiegen, seitdem eine neue Mannschaft an Bord arbeite. Michael P. hält es nach dieser Darstellung kaum noch auf seinem Stuhl. Er habe von allen Beschuldigten die kürzeste Zeit mit dem Hauptbelastungszeugen zusammengearbeitet, noch nicht einmal 100 Tage. Obendrein habe er überwiegend die Fähre gesteuert, selten kassiert.

"Der will uns jetzt alle in den Sumpf ziehen, damit der Schaden auf möglichst viele Köpfe verteilt wird", sagt der sichtlich verzweifelte Kläger. Neben seinem Anwalt wundert sich auch die Richterin, dass der geständige Mann einen Teil der Mannschaft gar nicht belastet hat, dagegen aber diesen Kläger, der von allen am kürzesten bei der ASF beschäftigt war.

"Mit so einem hätte ich mich doch auch niemals abgegeben", versichert der 35-Jährige, schließlich treibe der Mann, wie die Gesellschaft ja wisse, seit fast 30 Jahren sein Unwesen auf der Fähre. Nach dieser Geschichte sei es für ihn nahezu unmöglich, in der Region wieder einen Job zu finden. Deshalb wolle er für seine Rehabilitierung kämpfen und am liebsten wieder die Fähre steuern.

Doch letzteres sei unmöglich, machen ihm Besgen und die ASF-Prokuristin deutlich. Beide lassen jedoch durchblicken, dass sie in diesem speziellen Fall an einer gütlichen Einigung interessiert sind. Die Richterin schlägt vor: Die ASF wandelt die fristlose Kündigung in eine ordentliche um und verzichtet auf Schadensersatzansprüche.

Der Vergleich solle anschließend der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden - in der Hoffnung, dass diese dann die Ermittlungen gegen Michael P. einstellt. Diesen Vorschlag wollen die Parteien jetzt überdenken. Sollte er nicht akzeptiert werden, kommt es im Mai zur Beweisaufnahme.

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