Mit Medikamenten und Schnaps am Steuer

54-jährige Meckenheimerin muss 1 125 Euro zahlen

Rheinbach. Wegen Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer hat das Amtsgericht eine 54-jährige Meckenheimerin zu einer Geldstrafe von 1 125 Euro verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, am 19. August 2005 in Meckenheim einen Unfall verursacht zu haben und weggefahren zu sein, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Im zweiten Fall, Weihnachten 2005, war die Angeklagte frühmorgens gegen 1.40 Uhr betrunken von einer Tankstelle in Lengsdorf nach Meckenheim gefahren. Die 54-Jährige gab vor Gericht an, dass sie damals - während einer sie sehr belastenden Trennung von ihrem Lebensgefährten - Medikamente habe nehmen müssen.

Aber mit Alkohol setze sie sich niemals ans Steuer und an einen Unfall am 19. August könne sie sich nicht erinnern. Der Unfallgegner sagte aus, die Frau habe nach dem Anfahren plötzlich eine Vollbremsung gemacht und er sei aufgefahren. Bevor er habe reagieren können, sei sie schon weg gewesen. Nur ihr Nummernschild blieb am Unfallort liegen.

Da es beim Einfluss von Medikamenten am Steuer keine absoluten Grenzwerte gibt wie beim Alkohol, wird in solchen Fällen von "relativer Fahruntüchtigkeit" gesprochen, wie der Rechtsmediziner erläuterte. Die war zwar aus seiner Sicht in diesem Fall durchaus gegeben. Doch zweifelsfrei nachweisen ließ sich das als Ursache des Unfalls und der Fahrerflucht letztlich nicht. Eindeutiger ist die Sachlage im zweiten Fall.

So hatten zwei junge Frauen Heiligabend an der Tankstelle beobachtet, wie eine "schon ziemlich angetrunkene Frau aus dem Auto stieg und mit zwei kleinen Flaschen Schnaps wieder herauskam. "Eine davon trank sie noch, bevor sie wieder losfuhr", erinnerte sich eine der Zeuginnen. Die beiden alarmierten Polizisten trafen die Angeklagte in ihrer Garage an, als sie gerade die Autotür abschloss.

Ihr Gang wird im ärztlichen Bericht als schwankend bezeichnet, ihre Sprache als verwaschen und lallend. Dennoch ergebe sich aus der relativen Fahruntüchtigkeit, die durch den Alkohol noch verschärft wurde, keine verminderte Schuldfähigkeit.

Von einem "dreisten und absolut verantwortungslosen Verhalten" ist im Plädoyer der Staatsanwaltschaft und auch in der Urteilsbegründung die Rede. Zusätzlich zur Geldstrafe wurde der 54-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen.

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