Lufthansa-Flugbegleiter streiken von Freitag bis Freitag

Frankfurt/Main · Im Tarifkonflikt bei der Lufthansa hat die Flugbegleitergewerkschaft Ufo von diesem Freitag (6. November) an zu einem einwöchigen Streik aufgerufen. Der Arbeitskampf soll erst am kommenden Freitag (13. November) beendet werden.

 Schlechte Aussichten für Flugreisende: Die Kabinengewerkschaft Ufo hat für Freitag Streiks der Lufthansa-Flugbegleiter angekündigt. Foto: Frank Rumpenhorst

Schlechte Aussichten für Flugreisende: Die Kabinengewerkschaft Ufo hat für Freitag Streiks der Lufthansa-Flugbegleiter angekündigt. Foto: Frank Rumpenhorst

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"Wir werden kurzfristig bekanntgeben, welche Flüge nicht bestreikt werden", sagte der Chef der Kabinengewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies. Damit wird die Gewerkschaft des Kabinenpersonals erstmals in dem seit fast zwei Jahre andauernden Tarifstreit die Arbeit niederlegen.

Mit dem Streik will Ufo erreichen, dass die Übergangsversorgung ohne Einbußen für die Mitarbeiter weitergeführt wird. Zwar habe die Gewerkschaft am Vormittag der Lufthansa nochmals eine letzte Einzelforderung vorgelegt. "Darin setzen wir die Frist für eine Einigung auf Donnerstag, 17.00 Uhr", sagte Baublies. Sollte das Unternehmen dem zustimmen, könnten die Streiks doch noch abgesagt werden, sagte Baublies. Doch damit sei nicht wirklich zu rechnen.

Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht der Lufthansa, hatte die Ankündigung von Ufo, demnächst zu Streiks aufzurufen, als "nicht nachvollziehbar" kritisiert. Nach Angaben von Baublies hat die Lufthansa bereits klargestellt, dass es kein weiteres Angebot geben werde.

Das Unternehmen will den Ausstand möglichst noch verhindern und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Dazu gehöre auch, möglicherweise die Schlichtung anzurufen. Ein Lufthansa-Sprecher betonte: "Wir sind zur Fortführung der Verhandlungen oder zu Sondierungsgesprächen bereit."

Vertrag kündigen oder Ersatzbeförderung fordernBei einem drohenden Streik kommt so mancher Fluggast auf die Idee, sich auf eigene Faust einen Ersatzflug oder ein Zugticket zu buchen. Doch Vorsicht: Die Kosten dafür bekommt er nicht einfach von der Airline erstattet, warnt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Im Streikfall gibt es nur zwei Möglichkeiten, wenn der gebuchte Flug definitiv ausfällt. Entweder der Kunde kündigt den Vertrag und bekommt sein Geld zurück - dann kann er sich auf eigene Kosten eine alternative Beförderung suchen. Oder er bleibt im Vertrag und kontaktiert die Airline, die sich dann wiederum um eine Ersatzbeförderung kümmern muss. Das kann ein anderer Flug oder eine Bahnfahrt sein. "Die Fluggesellschaft kann zum Beispiel einen Gutschein für eine Bahnfahrt ausstellen", sagt Fischer-Volk.

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