Vulkan auf Island bricht aus - kleine Eruptionen

Reykjavik · In Island ist wieder ein Gletschervulkan ausgebrochen. Noch wurden keine großen Aschemengen ausgestoßen - das könnte aber noch kommen. Immerhin spricht sich "Bárdarbunga" leichter aus als "Eyjafjallajökull".

 So sah das 2010 beim Ausbruch des Eyjafjallajökull aus - ob auch der Bárdarbunga so viel Asche spucken wird, bleibt noch abzuwarten. Foto: S.Olafs/Archiv

So sah das 2010 beim Ausbruch des Eyjafjallajökull aus - ob auch der Bárdarbunga so viel Asche spucken wird, bleibt noch abzuwarten. Foto: S.Olafs/Archiv

Foto: DPA

Der isländische Vulkan Bárdarbunga ist ausgebrochen. In der Nacht zu Freitag (29. August) strömte Lava aus einem 100 Meter langen Riss, neun Kilometer nördlich des Gletschers Vatnajökull. Wenige Stunden nach den Eruptionen habe die Aktivität offenbar abgenommen, teilte das Meteorologische Institut auf Island am Freitag mit. Es rief die höchste Warnstufe Rot aus. Das bedeutet, dass ein Vulkanausbruch unmittelbar bevorsteht oder im Gange ist und ein enormer Ascheausstoß zu erwarten ist.

Zunächst wurden aber keine großen Aschemengen in der Luft registriert. Die Flughäfen auf Island blieben vorerst geöffnet. Der Vulkan Bárdarbunga darf allerdings nicht überflogen werden. Das gesperrte Gebiet umfasst einen Radius von 18,5 Kilometern und geht bis zu einer Höhe von 1,5 Kilometern.

Beim Ausbruch des Gletschervulkans Eyjafjallajökull 2010 waren so große Aschemengen in den Luftraum geschleudert worden, dass der Flugverkehr in weiten Teilen Europas mehrere Tage zum Erliegen kam. Die deutschen Behörden haben sich nun auf mögliche Störungen des Luftverkehrs durch den Bárdarbunga vorbereitet.

Auf Island sind gut 30 Vulkane aktiv. Die Insel mit ihren 317 000 Bewohnern erlebt im Durchschnitt alle fünf Jahre einen Vulkanausbruch.

Keine Entschädigung bei FlugausfällenEin Vulkanausbruch gilt reiserechtlich als höhere Gewalt. Passagiere dürfen bei Flugausfällen daher keine Entschädigung erwarten. Die Airlines sind auch nicht schadenersatzpflichtig, erklärt die Reiserechtlerin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Allerdings stehen ihnen in den meisten Fällen ein kostenloses Umbuchungs- oder Stornierungsrecht nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu", betont Wagner.

Das gelte immer dann, wenn ein Flug innerhalb der EU startet oder Passagiere mit einer EU-Airline unterwegs sind - bei einem Rückflug in die EU mit einer US-Airline also zum Beispiel nicht.

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