Genügend Fleisch, gute Kohle: So gelingt die Grillfeier

Bergisch Gladbach · Sonne und warme Temperaturen - perfekte Bedingungen für eine Grillfeier. Da muss gutes Fleisch auf den Tisch - und zwar genug für alle. Damit die Steaks nicht ruiniert werden, sollte man noch die Kohle kontrollieren. Dann kann es losgehen.

 Bei dem schönen Wetter werden die Grills angeschmissen. Wer dafür Kohle aus dem vergangenen Jahr verwenden will, sollte vorsichtig sein. Ist sie feucht geworden, schmeckt das Fleisch später nach Ruß. Foto: Monique Wüstenhagen

Bei dem schönen Wetter werden die Grills angeschmissen. Wer dafür Kohle aus dem vergangenen Jahr verwenden will, sollte vorsichtig sein. Ist sie feucht geworden, schmeckt das Fleisch später nach Ruß. Foto: Monique Wüstenhagen

Foto: DPA

Portionen kalkulieren: "300 bis 400 Gramm pro Kopf. Maximal ein halbes Kilogramm", empfiehlt Markus Haxter, Mitglied im Verband der Köche Deutschlands (VKD). Die eingekaufte Menge entspricht nicht dem, was später auf dem Teller landet. "Es gibt einen Bratverlust von etwa 15 Prozent", erklärt er. Wasser und Fett gehen beim Grillen aus dem Fleisch. Die nötige Menge hängt zudem etwas davon ab, wer zu Gast ist. "Wenn ich den Herrengesangsverein zu Gast hätte, würde ich natürlich Wert auf viel Fleisch legen. Männer essen viel Fleisch."

Gutes Fleisch erkennen: "Ein schönes Stück Fleisch kann man an der Farbe erkennen. Das Fett sollte schneeweiß sein", sagt Haxter. Tendiert die Farbe ins Gelbe: Besser die Finger davon lassen. "Gelb zeugt von Überlagerung oder altem Tier." Von Fleisch unter einer fertigen Schicht Marinade rät der Koch ab. "Ob etwas frisch ist, sieht man nur, wenn keine Marinade drumherum ist." Er empfiehlt die Klassiker der Fleischtheke: Bratwurst, Bauchspeck, ein Hüft- oder Rumpsteak. "Da weiß man, was man hat." Wer mag, kann auch Hühnchen einkaufen - am besten mit Haut, dann wird es nicht so leicht trocken.

Richtig würzen: Mit dem Würzen hält man sich lieber zurück. "Gewürze können beim Grillen verbrennen. Und das ist definitiv nicht gesund. Dabei entstehen viele Stoffe, die krebserregend sind", sagt Haxter. Besser erst nachher mit Salz, Pfeffer oder einem Dip für die Würze sorgen.

Gemüse für den Grill:Markus Haxter empfiehlt unter anderem Paprika, Zucchini, Zwiebeln, Karotten und Champignons. "Alles in mittelgroße Stücke schneiden, so ungefähr zwei Zentimeter lang. Dann mit ein bisschen Olivenöl, Sojasauce und Knoblauch marinieren". Anschließend alles eine Stunde stehen lassen - fertig ist das Grillgemüse. Es lässt sich aufgespießt oder auch in Alufolie auf den Grill legen.

Vorsicht, feuchte Kohle: Wer Kohle vom vergangenen Jahr verwenden will, sollte genau hinschauen. Feucht gewordene Vorräte verderben den Geschmack von Steaks und Würstchen. Feuchte Kohle brennt nicht nur schlechter - sie qualmt auch stärker. Das Fleisch schmeckt stark nach Ruß. Das sagt Andreas Huberti von der German Barbecue Association (GBA). Grund seien Fremdstoffe, die mit der Feuchtigkeit in die Kohle gelangt seien. Deutliches Zeichen für Feuchtigkeit sind klumpiger Kohlenstaub oder Schimmel in der Kohletüte.

Rost saubermachen:Wer vor dem ersten Brutzeln noch mal seinen Grillrost saubermachen muss, kann ihn beispielsweise über Nacht auf eine feuchte Wiese legen und einweichen lassen - sofern es sich um Edelstahl handelt. Anders sieht es bei einem Gussrost aus. Ihm würde die Feuchtigkeit über Nacht zu sehr zusetzen. Gussroste sollten daher abgewaschen, abgetrocknet und anschließend neu eingefettet werden. Huberti empfiehlt dazu beispielsweise eine Speckschwarte oder einen mit Speiseöl getränkten Lappen.

Grillen auf Balkon kann verboten werdenWer auf dem Balkon oder der Terrasse seinen Grill anmachen möchte, sollte einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. Grund: Ist Grillen im Mietvertrag ausdrücklich verboten, müssen sich Mieter daran halten, erklärt der Deutsche Mieterbund. Tun sie es nicht, riskieren sie nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen eine Abmahnung und eine Kündigung (Az.: 10 S 438/01). Mieter müssen beim Grillen grundsätzlich Rücksicht nehmen: Dringt der Qualm in konzentrierter Form in die Wohnung der Nachbarn, darf die Holzkohle nicht angezündet werden. Das entschied unter anderem das Landgericht München (Az.: 15 S 22735/03).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Mein Wein
Eine herzliche Persönlichkeit
Mein Wein: Der tägliche AugustEine herzliche Persönlichkeit
Kurz und kräftig
Mein Gericht: Paul Heuser Kurz und kräftig
Aus dem Ressort