Zahlungsverfahren

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt es verschiedene Möglichkeiten, Rechnungen ohne einzelne Überweisungen zu begleichen.

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt es verschiedene Möglichkeiten, Rechnungen ohne einzelne Überweisungen zu begleichen. Vorteile für beide Seiten bergen Lastschriftverfahren.

Dabei setzt, anders als bei der Überweisung, der Empfänger - zum Beispiel ein vom Kontoinhaber ermächtigter Lieferant - die Zahlung in Gang.

Dieser bestimmt den Zeitpunkt der Zahlung, der entsprechende Betrag wird ihm gutgeschrieben und von der Bank des Schuldners eingefordert. Voraussetzung ist ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung.

Im Abbuchungsverfahren beauftragt der Zahlende seine Bank, die von einem bestimmten Empfänger ausgestellten Lastschriften zu Lasten seines Kontos einzulösen. Ein solcher Auftrag wird meist nicht für einzelne Lieferungen oder Leistungen, sondern auf Widerruf erteilt.

Eine Alternative ist die Einzugsermächtigung. Dabei wird dem Empfänger schriftlich die Ermächtigung erteilt, einen Betrag einzuziehen. Der Zahlende hat das Recht, dieser Belastung innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen.

Das Verfahren eignet sich für regelmäßige Zahlungen, die in ihrer Höhe auch variieren können, wie etwa die Telefonrechnung.

Zu den Lastschrifteinzugsverfahren zählt auch das Bezahlen mit der EC-Karte, sofern dies mit Unterschrift, ohne Eingabe der Geheimzahl geschieht.

Bei gleich bleibenden Beträgen, beispielsweise Strompauschale oder Miete, ist ein Dauerauftrag sinnvoll. Der Zahlende beauftragt seine Bank, bis auf Widerruf regelmäßige Überweisungen gleicher Höhe an denselben Empfänger auszuführen. Zahlungstermine können so nicht versäumt werden.

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