Sonderwirtschaftszone

Für den jetzt in der politischen Diskussion häufig auftauchenden Begriff Sonderwirtschaftszone gibt es keine allgemein anerkannte Definition.

Eine Form der Sonderwirtschaftszone gibt es als so genannte Freizone (Freihafen) in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen seit der Reichsgründung 1871. Importeure können dort ihre Waren zoll- und abgabenfrei lagern und verarbeiten. Sobald die Waren die Freizone verlassen, müssen entsprechend Zölle und Steuern abgeführt werden.

Einige Experten verstehen Sonderwirtschaftszone als ein Gebiet, in dem die Unternehmen generell niedrigeren Steuersätzen unterworfen sind als im übrigen Staatsgebiet. Andere Forscher, wie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, sehen eine Sonderwirtschaftszone schon durch die Kriterien wie bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, eine höhere Forschungsförderung sowie großzügige Infrastrukturhilfen (wie im Solidarpakt 2 bis 2019 mit 156 Mrd. Euro vereinbart) als erfüllt an.

Eine weitere Deutung des Begriffs Sonderwirtschaftszone beinhaltet einfachere und schlankere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Behörden als im übrigen Staatsgebiet, also weniger Bürokratie.

Falls die effektiv gezahlten Löhne generell deutlich unter den tariflich vereinbarten liegen und zudem die Arbeitszeiten länger als im übrigen Staat sind, sprechen einige Experten ebenfalls schon von einer Sonderwirtschaftszone.

Auch ein Gebiet, in dem Unternehmen die Möglichkeit haben, sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen zu können, wäre wie zum Beispiel das frühere West-Berlin eine Sonderwirtschaftszone.

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