Tipps von Verbraucherschützern Was der Verbraucher bei langsamem Internet tun kann

Bonn · Die jüngste Breitbandmessung der Bundesnetzagentur hat gezeigt, dass Internetanschlüsse oft langsamer sind als im Vertrag versprochen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Kunden Vertragsverstöße nachweisen können.

Die reale Surfgeschwindigkeit hält oft nicht das was der Internetanbieter in den Verträgen verspricht. Wertvolle Tipps, wie sich Verbraucher richtig informieren und wehren können, gibt die Verbraucherzentrale NRW. Schon eine schriftliche Beschwerde beim jeweiligen Anbieter mit der Angabe der eigenen Messergebnisse, kann für Abhilfe sorgen. Auch rechtliche Schritte sind denkbar. Doch zuerst sollten Betroffene ihren WLAN-Router überprüfen.

Wie berichtet, veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) unlängst ihren Jahresbericht zur Breitbandmessung – mit ernüchternden Ergebnissen. Der Bericht legt offen, dass in den vergangenen drei Jahren nicht mehr als 13 Prozent der Nutzer in Deutschland die volle vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erhielten. Für die Datenübertragung im Mobilfunk verschlechterten sich die Daten sogar: Von 2016 auf 2018 sank der Anteil der Nutzer, die mindestens die Hälfte der versprochenen Leistung erhielten, um 2,5 Prozentpunkte von 18,6 Prozent auf 16,1 Prozent. Die angegebene maximale Leistung im Mobilfunk wurde in 2018 nur bei 1,5 Prozent der Nutzer voll erreicht oder überschritten.

Aber ab wann ist der Internetanschluss langsam? Im Gesetzestext der EU-Verordnung zum Telekommunikationsmarkt heißt es dazu, dass „jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit eine nicht vertragskonforme Leistung“ sei. Laut Verbraucherzentrale NRW hängt die Surfgeschwindigkeit im Einzelfall von verschiedenen Kriterien ab. So kann insbesondere in Gebieten mit geringem Netzausbau die Geschwindigkeit deutlich niedriger sein. Außerdem hängt die Geschwindigkeit von Faktoren wie zum Beispiel der Qualität der Übertragungsleitungen oder der Entfernung zur nächsten Vermittlungsstelle ab.

Zunächst den WLAN-Router überprüfen

„Eine Ursache für zu langsames Internet kann auch der Internetrouter zu Hause sein“, sagt Oliver Müller, Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale NRW. „Auch eine falsche Positionierung des WLAN-Routers in den eigenen vier Wänden kann zum Beispiel die Internetleistung schmälern. Laufen gleich mehrere Endgeräte über einen Router, steigt ebenso das Risiko, dass die Maximalgeschwindigkeit pro Gerät nicht erreicht wird.“

Wer den Verdacht hegt, dass die eigene Breitbandverbindung auch ohne äußere Einflüsse zu langsam ist, kann die Verbindungsgeschwindigkeit selbst testen: Die Bundesnetzagentur bietet auf der Website www.breitbandmessung.de ein Messtool zum Download an. Die Datenübertragungsrate für den Mobilfunk ist mit einer APP-basierten Lösung messbar. Um eine Minderleistung nachweisen zu können, empfiehlt die BNetzA 20 Messungen mit LAN-Verbindung – mindestens zehn Messungen an einem Tag. Die Ergebnisse werden durch das Tool automatisch protokolliert.

Netzagentur definiert, was "zu langsam" ist

Nach Angaben der BNetzA ist ein Anschluss als zu langsam, wenn an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit nicht erreicht werden. Oder die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erzielt wird. Liegt der Breitbandanschluss an mindestens zwei Messtagen jeweils unterhalb der vereinbarten Mindestgeschwindigkeit, gilt dieser Anschluss auch als langsam.

Erhalten Kunden laut Messverfahren nachweislich eine schlechtere Internetleistung als vertraglich zugesichert, rät Müller, den jeweiligen Anbieter schriftlich zu kontaktieren – am besten per Einschreiben. Das Testprotokoll sollte dem Anschreiben beiliegen. „Kunden sollten den Anbieter auffordern, die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erbringen.

Bleibt die Internetgeschwindigkeit trotz schriftlicher Aufforderung dauerhaft dahinter zurück, sollte ein rechtliches Vorgehen geprüft werden. Denkbar ist etwa, dass der Vertrag außerordentlich gekündigt werden kann. „Die Verbraucherzentrale bietet in solchen Fällen Rechtsberatung und Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung“, so der Verbraucherschützer. Musterbriefe stellt die Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw zur Verfügung.

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