Stiftung Warentest warnt Warentest: Jedes vierte Kinderprodukt ist mangelhaft

Berlin · Gift in Spielschleim, unsichere Autositze, Schadstoffe in teuren Kinderwagen – die Liste der Beanstandungen ist lang.

 Spion oder Spielzeug? Elektronische Teddys in der Kritik. FOTO: DPA

Spion oder Spielzeug? Elektronische Teddys in der Kritik. FOTO: DPA

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Krebserregende Stoffe in buntem Glibberschleim, smarte Stofftiere mit Spionagefunktion und Kindersitze, die beim Unfall aus ihrer Verankerung fliegen: Kurz vor Weihnachten schlägt die Stiftung Warentest bei Produkten für Kinder Alarm. Von 278 getesteten Spielsachen und Gebrauchsgegenständen fielen in den vergangenen 14 Monaten fast 80 Produkte wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel durch. Jedes vierte Produkt ist damit mangelhaft. Dieser Anteil von 28 Prozent liegt viermal höher als der Durchschnitt in allen anderen Warengruppen.

„Kinderprodukte schneiden in punkto Sicherheit deutlich schlechter ab als andere Konsumgüter“, sagte Stiftungsvorstand Hubertus Primus am Donnerstag in Berlin. Auch Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich besorgt: „Die Ergebnisse sind erschreckend.“ Sie riefen die Verbraucher zu Wachsamkeit auf, nicht nur beim Weihnachtseinkauf. Wer im Laden einkauft, sollte auch darauf achten, ob ein Produkt stark riecht und ob es sorgfältig verarbeitet ist. Primus: „Es wäre besser, wenn der Verbraucher ein wenig mitwirkt, indem er nicht jeden billigen Schrott kauft.“

Doch Wachsamkeit ist das eine, Gewissheit das andere. Und die gibt es nur für die wenigsten Produkte. Denn selbst teure Produkte schnitten in den Tests teils schlecht ab, etwa ein Kinderwagen für mehr als 1000 Euro, in dessen Griff eine zu hohe Schadstoffbelastung festgestellt wurde. Und die Stiftung Warentest kann längst nicht alle neuen Spielsachen testen, auch die zuständigen Kontrollbehörden der Länder wären damit überfordert, hieß es. Bei derartigen Mengen neuer Spielsachen und anderer Gegenstände für Kinder sei an systematische Kontrollen nicht zu denken. Die Hersteller billiger und schlechter Produkte haben damit leichtes Spiel, möchte man meinen. Schließlich ist die CE-Kennzeichnung beispielsweise, die Waren für den Verkauf in Europa tragen müssen, eine reine Selbsterklärung des Herstellers. Ein Produkt wird nicht zuvor geprüft, ob es das Siegel, hinter dem sich alle europäischen Normen etwa zu Schadstoffen und andere Vorschriften verbergen, tragen darf. Wird Missbrauch festgestellt, muss der Hersteller die rechtlichen Konsequenzen tragen – bis dahin aber haben die Verbraucher kaum Sicherheit.

Daher verwies Stiftungschef Primus auf das Siegel „Geprüfte Sicherheit“, das der Tüv und andere technische Kontrolleinrichtungen vergeben dürfen. Zugleich monierten die Tester auch Produkte mit GS-Zeichen. Etwa das Laufrad LR 1L des deutschen Herstellers Puky. In den Reifen fanden die Tester eine zu hohe Konzentration potentiell krebserregender Stoffe. Das Laufrad wurde Testsieger, fiel in der Kategorie Schadstoffe aber durch. Für Puky nicht nachvollziehbar, in einer Stellungnahme verweist das Unternehmen auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

Immer wieder gibt es Diskussionen über die Verfahren der staatlich unterstützten Stiftung Warentest. So monieren manche Firmen die Auswahl mancher Testwerte, da sie mitunter nicht den Vorschriften entsprechen und strenger sind. Vorstand Primus forderte in dem Zusammenhang, bestimmte Produkte schärferen Auflagen zu unterwerfen. Die europäische Spielzeugrichtlinie etwa umfasse viele Produkte nicht, die viel von Kindern genutzt und berührt werden. Schadstoffe in Kindersitzen etwa werden anders geregelt.

Ein besonderes Problem gibt es darüber hinaus bei sogenannten Smart Toys, etwa Plüschtieren mit Sprechfunktion und Internetverbindung. Sie können beispielsweise etwas sagen, was die Eltern zuvor in ihrem Smartphone eingetippt haben. Viele dieser Produkte lassen sich leicht manipulieren. Das geht so weit, dass Fremde Zugriff auf das Spielzeug erlangen und mit dem Kind kommunizieren können. Eltern sollten daher ein solches Produkt nicht ohne gründlichen Datenschutz-Check kaufen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um etwa zu verhindern, dass Video- sowie Audioaufzeichnungen unbemerkt oder permanent gemacht und übertragen werden könnten, gelte es im Vorfeld sicherzustellen, dass sich Mi-krofon und Kamera auch deaktivieren lassen.

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