Forderung für bessere Luftreinhaltung Umwelthilfe gewinnt Prozess um Diesel-Fahrverbote in Stuttgart

Stuttgart · Die Deutsche Umwelthilfe hat den Prozess um ein Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart gewonnen. Das Verwaltungsgericht fordert schnelle Maßnahmen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein rasches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart gefordert. In einem am Freitag verkündeten Urteil gab das Gericht einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht. Demnach soll für Stuttgart zum 1. Januar 2018 ein Fahrverbot für Diesel verhängt werden. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

Das Gericht urteilte, allein Diesel-Fahrverbote seien ein wirksamer Schutz gegen eine gesundheitsschädliche Stickoxid-Belastung. Alle anderen Maßnahmen - etwa die von der Politik bevorzugte Nachrüstung von Dieselfahrzeugen - brächten nicht annähernd dieselben Effekte. Dabei stehe der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor dem Schutz der Rechtsgüter Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte 2015 Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben und dabei unter anderem argumentiert, dass die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffdioxid seit mehreren Jahren an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart um bis zu hundert Prozent überschritten würden. Nur ein generelles Diesel-Fahrverbot helfe hier.

Die DUH war auch schon in Düsseldorf mit einer Klage erfolgreich; diese befindet sich in der nächsten Instanz. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet von der Stuttgarter Entscheidung auch eine Signalwirkung für den Dieselgipfel kommende Woche in Berlin.

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