Kommentar zum Mobilfunkgipfel Pflicht zur Abdeckung

Meinung · Beim Wasser- und Stromanschluss gilt: Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht, angeschlossen zu werden. Dasselbe sollte auch für Kommunikationsnetze gelten.

Berlin. Viele Leute werden laut lachen oder sich schwarz ärgern, wenn sie die Zahlen der Telekomfirmen hören. 80 Prozent oder gar 98 Prozent Netzabdeckung in Deutschland mit Mobilfunk? Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass außerhalb der großen Städte das Smartphone häufig kein Netz hat oder nur einen Balken zeigt. SMS geht dann gerade noch, Surfen nicht.

Komisch ist es mit den digitalen Netzen. Sie sind mittlerweile existenziell und doch löchrig. Warum nur? Einen Wasser- und Stromanschluss hat doch auch jeder Haushalt. Der Unterschied: Bei diesen alten Netzen gilt die Anschlusspflicht. Jeder Haushalt hat das Recht, angeschlossen zu werden, ein Grundrecht auf Versorgung. So etwas muss der Staat auch für die Kommunikationsnetze durchsetzen.

Zu teuer, meinen die Unternehmen. Hunderttausende, wahrscheinlich Millionen Bundesbürgern wird so das Grundrecht auf digitale Teilhabe versagt. Und die Bundesregierung, Konzern-freundlich wie sie oft ist, lässt es geschehen. Der neue Infrastrukturminister Andreas Scheuer von der CSU führt diese Tradition fort.

Wenn die neuen Frequenzen für die Hochgeschwindigkeitsnetze versteigert werden, sollte die Bundesnetzagentur die Unternehmen zur kompletten Abdeckung des Landes mit Mobilfunk verpflichten.

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