Kommentar zum Cannabis Noch ruckelig

Meinung | Bonn · Seit zehn Monaten gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Cannabis auf Rezept zu bekommen. Eigentlich soll das Gesetz das Leben der Patienten erleichtern. Doch das läuft noch nicht rund. Ein Kommentar von GA-Redakteurin Claudia Mahnke.

 Cannabis-Anbau für medizinische Zwecke.

Cannabis-Anbau für medizinische Zwecke.

Foto: picture alliance / Christian Beu

Cannabis kann auf Kosten der Krankenversicherung verordnet werden, wenn die Kasse das genehmigt. Laut Gesetz müssen die Krankenkassen bei schweren Erkrankungen die Kosten übernehmen, wenn andere Therapieoptionen ausgeschöpft oder nicht zufriedenstellend sind.

Doch die schwer kranken Patienten sind heute oft mit dem noch ruckelnden Antragsverfahren völlig überfordert. Sie verspüren bislang oft keine Linderung ihrer Probleme, sondern müssen sich auf Papierschlachten einlassen. Erst einmal müssen sie einen Arzt finden, der ihnen Cannabis überhaupt verordnet. Viele Ärzte lehnen eine Verordnung ab, weil sie die besonderen Verantwortlichkeiten bei einem Betäubungsmittelrezept scheuen.

Außerdem darf es beim Antrag auf Kostenübernahme keine Pannen geben. In etlichen Fällen werden die Anträge nicht genehmigt, da die Unterlagen nicht aussagekräftig genug sind. Für Nachbesserungen oder gar Widersprüche bei endgültiger Ablehnung fehlt Interessenten, die häufig nur eine absehbare Lebenszeit noch vor sich haben, meist die Kraft. Viele gehen dann doch lieber den Weg, sich das Cannabis aus illegalen Quellen zu organisieren. Es wird Zeit, diesen Menschen den offiziellen Weg zu vereinfachen.

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