Klage gegen Pauschalgebühr Kosten für Kontoüberziehung beschäftigen BGH

Karlsruhe · Verbraucherschützer wehren sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen pauschale Gebühren für die Kontoüberziehung. Von geduldeter Überziehung sprechen Banken, wenn ein Kunde nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet.

 Verbraucherschützer wehren sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen pauschale Gebühren für die Kontoüberziehung.

Verbraucherschützer wehren sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen pauschale Gebühren für die Kontoüberziehung.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Dafür werden teils hohe Zinsen fällig. Die Verbraucherzentralen gehen nun gegen zwei Banken vor, die in jedem Fall ein Mindestentgelt kassierten. So kostete die Überziehung bei der Deutschen Bank im August 2012 pauschal 6,90 Euro.

Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen - dieser sollte greifen, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass mit so einer Regelung jeder Bankkunde, der auch nur minimal seinen Dispo überzieht, sofort 6,90 Euro zahlen muss.

Die zweite Klage richtet sich gegen die Targobank. In der Vorinstanz hatten die zuständigen Oberlandesgerichte einmal der Bank und einmal den Verbraucherzentralen Recht gegeben. Der BGH hat nun zu klären, welche Auffassung die richtige ist. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

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