Verbraucherschutzbestimmungen Facebook und Twitter erhalten Ermahnung von der EU

Brüssel · Weil soziale Netzwerke nach Ansicht der EU wichtige Verbraucherschutz-Vorschriften bisher nicht genügend umgesetzt haben, droht ihnen nun ein erhebliches Bußgeld. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

 Das Netzwerk Facebook steht in Brüssel in der Kritik.

Das Netzwerk Facebook steht in Brüssel in der Kritik.

Foto: AFP

Die Geschäftspraktiken von Facebook und Twitter verärgern die Brüsseler EU-Kommission. Obwohl alle Betreiber von sozialen Netzwerken im März 2017 versprochen hatten, die europäischen Verbraucherschutzbestimmungen umzusetzen, hinken einige hinterher. Am Donnerstag gab es eine scharfe Ermahnung. Sollten die Unternehmen nicht reagieren, drohen Bußgelder. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum attackiert die EU-Kommission die Betreiber sozialer Netzwerke?

Google+, Facebook, Twitter und andere haben am Donnerstag neue Nutzungsbedingungen veröffentlicht. Damit sollte die Geschäftsgrundlage in Einklang mit dem europäischen Verbraucherschutz gebracht werden. Doch die EU-Verwaltung ist unzufrieden – zumindest mit Facebook und Twitter.

Die Betreiber der sozialen Netzwerke haben zugesagt, dass EU-Kunden von einem Kauf im Internet zurücktreten können. Außerdem sollten sie Möglichkeiten schaffen, Beschwerden an eine Stelle in Europa schicken zu können – und nicht nach Kalifornien. Darüber hinaus müssen die klar herausstellen, das im Streitfällen europäische und nicht US-Gerichte zuständig sind. Ein weiterer Punkt ist die klare Kennzeichnung von gesponserten Inhalten oder Werbung.

Das wurde alles nicht umgesetzt?

Um nur einen Punkt herauszugreifen: Facebook und Twitter haben für Beschwerden bis jetzt keine Anlaufstelle in der EU eingerichtet, sondern lediglich eine Mail-Adresse angeboten, an die man sich mit Problemen wenden kann. Das ist der Kommission zu wenig.

Gibt es weitere Vorwürfe?

Ja. Die Kommission ist nicht zufrieden mit der Einlösung einer weiteren Zusage. Im September 2017 hatte sie die Betreiber verpflichtet, illegale Online-Inhalte von sich aus und proaktiv zu ermitteln, zu entfernen sowie ein erneutes Auftauchen zu verhindern. Auch da gibt es erhebliche Verzögerungen. Nun hat die EU-Behörde angekündigt, den Online-Verbraucherschutz bis zum April zu modernisieren und dann konsequent gegen Verstöße vorzugehen.

Hat das mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun?

Ja und Nein. Diese Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Alle Unternehmen wissen längst, dass ihre Haftung für eigene Inhalte dann deutlich größer wird. Zu den gravierenden Vorschriften gehört die Verpflichtung, dass Betreiber von Internet-Angeboten auf die Einhaltung der EU-Regeln zum Datenschutz achten müssen, auch wenn ihre Server irgendwo auf der Welt stehen.

Sollte ein Bürger beispielsweise das „Recht auf Vergessen“ einfordern und die schnelle Löschung persönlicher Informationen beantragten, muss das zügig gehen. Dass einige Internet-Konzerne schon bei der Anpassung ihrer Nutzungsbedingungen an den Verbraucherschutz schlampen, nährt den Eindruck, sie könnten auch die Datenschutz-Grundverordnung verschleppen.

Kann sich die EU wehren?

Die Strafen für Verstöße sind saftig: Vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes werden im äußersten Fall fällig, Sanktionen von 20 Millionen Euro sind sogar bei minderschweren Fällen großer internationaler Konzerne möglich.

Stimmt es, dass soziale Netzwerke wie Facebook und andere mit der Datenschutz-Grundverordnung eine Altersgrenze von 16 Jahren einführen müssen?

Diese Altersgrenze ergibt sich aus den Bestimmungen. Bei der Anmeldung zu einem sozialen Netzwerk muss der Nutzer rechtsgültig über die weitere Nutzung seiner Daten bestimmen. Eine solche Vereinbarung können Jugendliche unter 16 Jahren nicht selbst abgeben, sie brauchen dazu das Einverständnis ihrer Eltern. Insofern ergibt sich daraus so etwas wie ein Mindestalter von 16 Jahren, weil erst dann die Rechtsmündigkeit gegeben ist.

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