Energiekosten für Unternehmen EU streicht Betrieben Ökostromrabatt

Berlin · Für Unternehmen mit Eigenstromanlagen kann es durch die Änderung ab 2018 teuer werden. Tausende von ihnen sind betroffen.

 Ein Blockheizkraftwerk, das nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) arbeitet. Das Herzstück ist ein Motor, der durch die Verbrennung von Erdgas Strom erzeugt.

Ein Blockheizkraftwerk, das nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) arbeitet. Das Herzstück ist ein Motor, der durch die Verbrennung von Erdgas Strom erzeugt.

Foto: picture alliance / dpa

Tausende Betriebe müssen vom 1. Januar an deutlich mehr für ihren Strom bezahlen, weil die EU-Kommission überraschend die Genehmigung für die teilweise Befreiung der Betriebe von der Ökostromumlage gestrichen hat. Das gilt für alle Unternehmen, die für ihren Eigenstromverbrauch eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) betreiben, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen ist.

Bisher haben diese Betriebe nur 40 Prozent der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zahlen müssen. Ab Januar sollen sie die volle Umlage von 6,8 Cent pro Kilowattstunde tragen. Für manche Firmen können sich die Zusatzkosten auf Hunderttausende Euro summieren. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Aus Sicht der Kommission stellt der EEG-Rabatt eine staatliche Überförderung der Eigenstromanlagen da, die noch andere Vorteile genießen, schreibt die Zeitung. Die geschäftsführende Bundesregierung will nun einen neuen Anlauf für die geplante Förderung der neuen Industriestrom-Kraftwerke machen. Man wolle im kommenden Jahr eine gesetzliche Regelung beschließen und der EU vorlegen, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Für alle älteren KWK-Anlagen, die vor August 2014 in Betrieb gegangen sind, erwarte man noch in diesem Jahr die Genehmigung der vollen Befreiung von der EEG-Umlage, sagte die Ministeriumssprecherin.

Auch Krankenhäuser und Schwimmbäder müssen mehr zahlen

Im vergangenen Jahr hatte die Regierung den entsprechenden Gesetzentwurf zur Förderung von KWK-Anlagen beschlossen, die den Kern von Kraftwerken bilden, mit denen die Industrie sich selbst mit Strom und Wärme versorgt. Sie arbeiten meist auf Gasbasis und gelten als umweltfreundlich. So sollten neue Anlagen mit 40 Prozent der Ökostromabgabe belastet werden. Die 40-Prozent-Regelung galt schon als Entgegenkommen an die EU, die gegen ungerechtfertigte staatliche Beihilfen vorgeht. Die Kommission billigte den Rabatt aber nur vorläufig bis Ende 2017. Ohne eine Einigung müssen die Betriebe – und auch Krankenhäuser oder Schwimmbäder mit eigener Stromversorgung – künftig den kompletten Satz der EEG-Umlage zahlen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Achim Dercks, sprach von bis zu 10.000 Fällen. „Betroffen von der Erhöhung der Umlage sind einmal mehr vor allem indu-strielle Mittelständler, die sowieso bereits die höchsten Strompreise in Europa bezahlen müssen.“ „Das plötzliche Aus der EEG-Entlastungen für neue, hocheffiziente KWK-Anlagen ist hochgradig irritierend“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Joachim Lang.

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