Kommentar zur BGH-Klage einer Rentnerin Das Kunde

Meinung | Bonn · Muss die Sparkasse eine Kundin als solche ansprechen oder kann sie in ihren 800 verschiedenen Formularen auch die männliche Form geschlechtsneutral verwenden? Wie die Richter entscheiden, wissen wir nicht. Wir haben eine Idee.

 Die Rentnerin Marlies Krämer (mit ihrem Anwalt Wendt Nassall) klagt vor dem Bundesgerichtshof, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber nennen müssen.

Die Rentnerin Marlies Krämer (mit ihrem Anwalt Wendt Nassall) klagt vor dem Bundesgerichtshof, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Kontoinhaber nennen müssen.

Foto: dpa

Mark Twain hat sich bekanntlich ausgiebig mit der deutschen Sprache auseinandergesetzt. Neben den zusammengesetzten Bandwurmsubstantiven, die schnell zeilenfüllend sind, mokierte er sich darüber, dass es drei grammatikalische Geschlechter gibt, und ausgerechnet ein Mädchen im Deutschen als sprachliches Neutrum daherkommt.

Die Richter des Bundesgerichtshofs, die sich nun mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Sparkasse in ihren Formularen eine Kundin auch in der männlichen Form erwähnen darf, haben es so gesehen ein wenig leichter. Es gilt nicht zu entscheiden, ob es der, das oder die Mädchen heißt, sondern sie müssen darüber befinden, ob eine sprachliche Bezeichnung für eine Person, so denn dieser Begriff in einer weiblichen und einer männlichen Variante existiert, immer in beiden Varianten aufgeführt werden muss beziehungsweise dem/der Adressaten/-in, jeweils spezifisch anzupassen ist.

Die Sparkasse argumentiert mit einem räumlichen Problem, bei 800 verschiedenen Formularen sei eine alle Kundengruppen umfassende Adressierung schlicht zu platzraubend. Das allerdings leuchtet nur schwer ein. Platzprobleme? Wer einen Kredit von der Bank erhalten will, kann sich vor Papierwust nicht retten. Hier und da „-in“ einzufügen, dürfte kaum ins Gewicht fallen. Bleibt noch die Lösung à la Twain: Wie wäre es mit „das Kunde“?

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