Verfahren ausgesetzt BGH wartet mit Entscheidung zum "Öko-Test"-Label auf EuGH

Karlsruhe · Im Markenrechtstreit um das "Öko-Test"-Label wartet der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

 Der Bundesgerichtshof muss klären, ob mit einem "Öko-Test"-Label geworben werden darf, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde.

Der Bundesgerichtshof muss klären, ob mit einem "Öko-Test"-Label geworben werden darf, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde.

Foto: Uli Deck

Wie die höchsten deutschen Zivilrichter an diesem Donnerstag mitteilten, haben sie das Verfahren ausgesetzt. Die Zeitschrift "Öko-Test" hat die Versandhändler Otto und Baur wegen unlauterer Werbung verklagt (Az: I ZR 173/16 und 174/16). In beiden Fällen wurde mit einem "Öko-Test"-Label geworben, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde.

Auch wenn die Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abwichen, sah "Öko-Test" sein Markenrecht verletzt.

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