Kategorien für Flughäfen in NRW Weeze will kein Airport zweiter Klasse sein

Düsseldorf · Die Landesregierung in NRW will die sechs eigenen Flughäfen in „landesbedeutsam“ und „regional bedeutsam“ einteilen. Der Flughafen Weeze wehrt sich dagegen und Sachverständige beauftragt. Diese bezeichnen die Einordnung sogar als „rechtswidrig“.

 Der Flughafen Weeze am Niederrhein ist praktisch von der Fluggesellschaft Ryanair abhängig.

Der Flughafen Weeze am Niederrhein ist praktisch von der Fluggesellschaft Ryanair abhängig.

Foto: picture alliance / dpa

Der Airport Weeze wehrt sich weiter energisch gegen die Absicht der Landesregierung, die sechs großen Flughäfen im Land in zwei Kategorien – „landesbedeutsam“ und „regional bedeutsam“ – einzuteilen. Weeze-Geschäftsführer Ludger van Bebber findet diese Zwei-Klassen-Gesellschaft „unfair“. Er hat sich daher die Unterstützung von Sachverständigen gesichert, die meinen, der geplante Landesentwicklungsplan (LEP) sei in Bezug auf den Luftverkehr „rechtswidrig“. Es gebe keine sachliche Begründung und keine Rechtsgrundlage dafür, die Flughäfen Niederrhein (Weeze), Dortmund und Paderborn/Lippstadt schlechter zu stellen als die in Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück.

Eines der Hauptargumente gegen die Pläne des Landes nennt die Volkswirtschaftlerin und LEP-Sachverständige Mechthild Schrooten: Die Daten, die bei der Einteilung in landesbedeutsame und regional bedeutsame Standorte herangezogen werden, sind uralt. Sie entstammen einem Luftverkehrskonzept aus dem Jahr 2000.

Damals gab es den Verkehrsflughafen am Niederrhein noch gar nicht, und die Passagierzahlen haben sich in diesen 16 Jahren stark verändert. Heute zählt der angeblich „landesbedeutsame“ Airport Münster/Osnabrück mit rund 800 000 Fluggästen viel weniger Passagiere im Jahr als Dortmund und Weeze (je rund zwei Millionen).

Der Jurist Joachim Scherer (Uni Frankfurt) sprach gestern von einer „einseitigen und pauschalen Bevorzugung“ mancher Standorte, obwohl sie rechtlich gesehen gleichbehandelt werden müssten. Die Anwältin Nina Niejahr hat kartellrechtliche Bedenken. Die Pläne des Landes würden die marktbeherrschende Stellung des Flughafens Düsseldorf (rund 22 Millionen Fluggäste) noch verstärken, sagte die Expertin für EU-Wettbewerbsrecht.

Die „Diskriminierung“ von Weeze verletze außerdem die Kapitalverkehrsfreiheit: Für potenzielle Investoren könnten „regional bedeutsame“ Airports weniger attraktiv wirken.

„Alle unsere Einwände gegen den LEP wurden von der Landesregierung ohne Begründung weggewischt“, schimpfte Ludger van Bebber. „Uns bleibt nur, die Europäische Kommission anzurufen“, sagte er am Montag im Landtag. Trotz der rechtlichen Bedenken gegen den LEP gibt es für den Airport Weeze, der praktisch von einer Airline (Ryanair) abhängig ist, keine Klagemöglichkeit. Eine Organklage könnte nur die Landtagsopposition einreichen, aber CDU und FDP wollen dies offenbar nicht. Weeze ist es bisher auch nicht gelungen, die Flughäfen Dortmund und Paderborn/Lippstadt für einen gemeinsamen Protest zu gewinnen.

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