Air-Berlin-Pilot scheitert mit Klage gegen Freistellung
Düsseldorf · Ein Pilot der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist mit der Klage gegen seine Freistellung gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht wies die Klage am Donnerstag im Eilverfahren zurück. Nach Ansicht des 59 Jahre alten Klägers gibt es nach wie vor Einsatzmöglichkeiten, weil die insolvente Airline noch Flüge für andere Airlines ausführt.
Das Gericht machte deutlich, dass für die insolvenzrechtliche Freistellung auf Widerruf keine Sozialauswahl erfolgen müsse. Es reiche aus, wenn der Arbeitgeber argumentiere, für den Zeitraum von zwei Monaten nur noch Piloten der jeweiligen Standorte einzusetzen, um keine Versetzungswelle oder zusätzliche Reisekosten zu verursachen. Außerdem sei die Entscheidung in Übereinstimmung mit der Personalvertretung getroffen worden (Az.: 10 Ga 89/17).