Gericht in Wien kippt Hypo-Gesetz samt Schuldenschnitt

Wien · Das österreichische Verfassungsgericht hat einen 2014 gesetzlich verfügten Schuldenschnitt für die Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) gekippt.

 Hypo Alpe Adria Bank in Klagenfurt. Ein Schuldenschnitt ist vorerst von Österreichs Verfassungsgericht gekippt worden. Foto: Barbara Gindl

Hypo Alpe Adria Bank in Klagenfurt. Ein Schuldenschnitt ist vorerst von Österreichs Verfassungsgericht gekippt worden. Foto: Barbara Gindl

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Das entsprechende Sondergesetz sei ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums", befand der Gerichtshof in Wien. Deutsche Bankenverbände werteten die Entscheidung als Signal, dass Geldforderungen deutscher Institute doch noch nicht verloren sein könnten.

Die HGAA war Ende 2009 wegen akuter Insolvenzgefahr von der Republik Österreich verstaatlicht worden. Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der HGAA ist inzwischen die staatliche Abwicklungsgesellschaft Heta Asset Resolution zuständig.

Gegen den Schuldenschnitt hatten österreichische und deutsche Banken - allen voran die BayernLB - sowie Versicherungen, Fonds und eine Weltbanktochter geklagt. Mit dem Hypo-Sondergesetz war das Bundesland Kärnten aus seiner Garantieerklärung für Schulden der HGAA, die früher eine BayernLB-Tochter war, entlassen worden.

Mit dem Urteil wird nun das Erlöschen nachrangiger Schulden im Umfang von 800 Millionen Euro in der Haftung Kärntens verhindert. Darüber hinaus betrifft es allein 800 Millionen Euro anderer Verbindlichkeiten gegenüber der BayernLB.

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass bei dem Hypo-Sondergesetz eine Stichtagsregelung angewendet worden war, die Gläubiger unterschiedlich behandelt. Danach sollten Verbindlichkeiten, die vor dem 30. Juni 2019 fällig werden, als erloschen gelten. Später fällig werdende Forderungen blieben hingegen unangetastet.

Der Gesetzgeber könne nicht einen "Haftungsschnitt" für eine Gruppe von als nachrangig eingestuften Forderungen verfügen, während die Haftungen für alle anderen weiterbestehen, erklärte der Gerichtshof. Der Hinweis auf die prekäre Lage des Landes Kärntens könne nicht als Begründung akzeptiert werden.

Nach dem jetzigen Urteil wird erwartet, dass Rechtsstreitigkeiten über weitere Gläubiger-Forderungen an die HGAA-Abwickler vor dem Verfassungsgericht landen könnten. So wehren sich Gläubiger dagegen, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht im Mai ein Moratorium für die von der Heta übernommenen Schulden bis zunächst Mai 2016 verhängt hat.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) lobte das Urteil. Es habe "einen gravierenden, dauerhaften und in seinen Folgen unabschätzbaren Vertrauensverlust für Österreich abgewendet", erklärte VÖB-Hauptgeschäftsführerin Liane Buchholz. "Die Entscheidung ist ein klares Stop-Signal, das nun auch zum Umdenken beim immer noch fortbestehenden Moratorium anregen sollte."

Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes deutscher Banken, erklärte, "die privaten Banken begrüßen die Entscheidung". Auch das Moratorium sei nicht haltbar, eine Entscheidung bleibe allerdings abzuwarten.

Österreichs Regierung strebt derweil bei der Heta freiwillige Vereinbarungen mit den Gläubigern über einen zumindest teilweisen Schuldenverzicht an. Im Zusammenhang damit hatten sich Bayern und Österreich Anfang Juli bilateral zu außergerichtlichen Einigungen bereit erklärt. Wien will dafür nach Angaben von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) 1,23 Milliarden Euro beisteuern. Das entspricht in etwa der Hälfte der zwischen Bayern und Österreich strittigen Summe von 2,4 Milliarden, die mittlerweile allerdings durch Kurseffekte auf 2,75 Milliarden Euro angewachsen ist.

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