Unterhaltszahlung kann bei geringem Einkommen wegfallen

Koblenz · Auch wenn bei der Scheidung vereinbart wurde, dass ein Partner dem anderen Unterhalt zahlen muss: Jahre später kann sich die Lage ändern. Vor allem, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verschlechtert.

 Nach der Scheidung wurde ein bestimmter Unterhalt beschlossen - doch ändert sich das Einkommen des Zahlenden, etwa weil er Rentner wird, kann diese Verpflichtung wegfallen. Foto: Franz-Peter Tschauner

Nach der Scheidung wurde ein bestimmter Unterhalt beschlossen - doch ändert sich das Einkommen des Zahlenden, etwa weil er Rentner wird, kann diese Verpflichtung wegfallen. Foto: Franz-Peter Tschauner

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Im Alter haben viele ein geringeres Einkommen. Eine notarielle Vereinbarung, die eine monatliche Unterhaltszahlung an den Expartner vorsah, hat dann unter Umständen keinen Bestand mehr. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 9 UF 34/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall zahlte ein inzwischen fast 78-jähriger Mann 1000 Euro monatlichen Unterhalt an seine frühere Frau. Das hatte das Ehepaar im Scheidungsjahr notariell vereinbart. Der Mann beantragte jetzt den Wegfall dieser Verpflichtung. Als Grund gab er an, dass sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtert hätten.

In zweiter Instanz hatte er Erfolg. Die Geschäftsgrundlage der notariellen Vereinbarung sei inzwischen nicht mehr gültig, befanden die Richter. Eine Änderung habe sich unter anderem bei den Einnahmen des Ehemannes aus seiner selbstständigen Tätigkeit als Bauingenieur ergeben. In welchem Umfang das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Unterhaltszahlungen herangezogen werden könne, müsse man im Einzelfall entscheiden.

Zwar sei das Ehepaar offensichtlich davon ausgegangen, dass der Ehemann noch über das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze hinaus arbeiten werde. Daraus folge aber nicht, dass er auf unabsehbare Zeit für den Unterhalt aufkommen müsse. Außerdem habe der Mann lediglich 473 Euro monatlich zum Leben.

Unterhaltspflichtige haben ein Anrecht auf einen monatlichen Selbstbehalt, von dem sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Das Einkommen des Mannes liege weit darunter.

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