Steuerklasse für Partner: Längere Geltungsdauer für Faktor

Berlin · Bei der Steuerkombination IV/IV mit Faktor müssen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner den Faktor künftig nicht mehr jährlich eintragen lassen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin.

 Welche Steuerklasse ist die richtige? Für Paare ist es oft IV/IV. Foto: Oliver Berg

Welche Steuerklasse ist die richtige? Für Paare ist es oft IV/IV. Foto: Oliver Berg

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Der einmal berechnete Faktor für die Steuerklasse kann künftig bis zu zwei Jahre gelten. Allerdings ist noch nicht klar, ab wann die Neuregelung nach dem Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt wird. Bei der Steuerklasse IV mit Faktor wird der laufende Lohnsteuerabzug so berechnet, dass er etwa der tatsächlichen Einkommenssteuerbelastung beider Partner entspricht.

Von Vorteil sein kann diese Kombination besonders, wenn die Löhne der Ehegatten stärker auseinanderliegen. Ändern sich die Lohnverhältnisse, können die Partner den Faktor entsprechend anpassen. Bislang müssen sie den Faktor beim Finanzamt jährlich neu beantragen.

Ein Datum für die längere Geltungsdauer von Freibeträgen zur Lohnsteuerermäßigung gibt es dagegen schon: Ab 1. Oktober 2015 können Arbeitnehmer Freibeträge mit zweijähriger Geltungsdauer beantragen - beginnend mit dem kommenden Jahr. Die Freibeträge gehen in die Berechnung des Faktors ein.

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