Heimlich geänderte Hausratversicherung: Schadenersatz droht

Bremen · Eine Hausratversicherung für die eheliche Wohnung heimlich umzuschreiben ist gefährlich. Damit verstößt ein Ehegatte gegen die ehelichen Fürsorgepflichten. Daher haftet der Ehegatte gegenüber dem anderen für einen eventuell entstandenen Schaden.

 Hausratpolicen dürfen nicht ohne weiteres umgeschrieben werden. In einer Ehe sollten beide Partner darüber Bescheid wissen. Foto: Arno Burgi

Hausratpolicen dürfen nicht ohne weiteres umgeschrieben werden. In einer Ehe sollten beide Partner darüber Bescheid wissen. Foto: Arno Burgi

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Ein Ehemann hat eine geheime Zweitwohnung mit seiner Geliebten. Die ursprünglich für die Wohnung mit seiner Ehefrau abgeschlossene Hausratversicherung ließ er heimlich auf seine Zweitwohnung umschreiben. Nach einem Einbruch in die eheliche Wohnung bot er an, die Regulierung des Schadens in seine Hände zu nehmen. In Wirklichkeit verhandelte er aber nicht mit der Versicherung, sondern überwies einen Betrag aus eigenen Mitteln auf das gemeinsame Konto. Das Geld gab er als Zahlung der Versicherung aus. Nach der Trennung einige Jahre später bemerkte seine Frau den Betrug. Daraufhin forderte sie von ihrem Mann Schadenersatz für den erlittenen Einbruchschaden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen (Az.: 4 UF 40/14) gab der Ehefrau Recht: Der Ehemann habe seine Pflichten verletzt, indem er die Versicherung ohne Wissen seiner Frau umschrieb. Damit habe er dafür gesorgt, dass kein Versicherungsschutz mehr für die vom Einbruch betroffene Wohnung bestanden habe. Hätte seine Frau davon gewusst, hätte sie nach Meinung des Gerichts sicher eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, die den Schaden dann auch zu ihrer Zufriedenheit geregelt hätte.

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