Was tun nach Hagelsturm und Starkregen? Wer bei Hagelschäden aufkommt

Bonn/Region · Vermutlich gibt es in Hennef kaum ein Auto, dass am Sonntag keine Beule abbekommen hat. Vielerorts in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis haben die teils taubeneigroßen Hagelkörner, die am späten Nachmittag herunter prasselten, etliche Schäden an den Fahrzeugen hinterlassen. Allerdings sind auch Jalousien durchlöchert, Fensterscheiben eingeschlagen, Abdeckungen zerstört und zahllose Pflanzen vernichtet worden.

Eine Autofahrerin, die in Bonn-Ippendorf unterwegs war, muss sich nun um eine neue Fronstscheibe kümmern. Ein Hagelkorn knallte bei langsamer Fahrt auf die Scheibe und verewigte sich mit einem langen Riss. Melden konnte sie den Schaden bei ihrer Versicherung bis zum Mittag nicht: Alle Telefonleitungen waren permanent belegt.

Ein anderer Versicherungsagent nahm die Benachrichtigungen seiner Kunden stundenlang mit Gleichmut entgegen: "Hallo, Sie sind jetzt die 52. Anruferin", begrüßte er seine Kundin am Vormittag und gab ihr die Infos, die er an diesem Morgen schon zigfach weitergegeben hatte: "Sie erhalten von uns Post und werden zu einem Sammeltermin eingeladen."

Dabei nimmt dann ein von der Versicherung bestelltes Gutachter-Team die Schäden zahlreicher Fahrer unter die Lupe. Ein betroffener Kfz-Halter sollte selbst keinen Giutachter einschalten. Denn dann muss der Halter den Gutachter bezahlen.

Wenn Schäden nicht sofort zu erkennen sind

Viele Schäden eines Sommergewitters sind offensichtlich. Schwere Sturmböen, Starkregen und Hagel decken Dächer ab, stürzen Bäume um und demolieren Autos. Aber auf Dauer schlimmer sind die Schäden, die man nicht auf den ersten Blick erkennt: Selbst wenn im Dach keine Pfannen fehlen, kann Wasser in den Dachstuhl eingedrungen sein. Schimmel kann sich bilden und eine Sanierung sehr teuer werden. Nach einem Sturm sollten Hausbesitzer daher ihr Gebäude von oben bis unten kontrollieren. Der Verband Privater Bauherren rät zu folgendem Vorgehen:

Schäden gut dokumentieren

Betroffene sollten nach Hagelschlag, Starkregen und Sturm nicht sofort mit dem Aufräumen beginnen. Denn zerbrochene Glasscheiben und demolierte Gegenstände müssen für die Versicherung dokumentiert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Beschädigte Gegenstände am Haus werden zum Schadensnachweis am besten aufbewahrt. Ist das nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Ist das Haus beschädigt, sollten die Nachbarn außerdem als Zeugen ein Protokoll anfertigen. Der Liste werden Einkaufsbelege der beschädigten Gegenstände beigelegt. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollten Hausbesitzer das Protokoll aus dem Gedächtnis ergänzen.

Hilfreich ist dann, zumindest den Anschaffungszeitpunkt und den ungefähren Neupreis anzugeben. Von den Papieren sollten Betroffene vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen machen.

Bersten Scheiben durch Hagel oder im Wind, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind. Für weitere Schäden - fällt etwa ein abgeknickter Baum auf das Hausdach oder gehen Gartenmöbel zu Bruch - kommt die Hausratversicherung auf.

Eine Elementarschadensklausel in den Verträgen gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.

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