Fristlose Kündigung gerechtfertig Raucher soll nach 40 Jahren aus der Mietwohnung

Düsseldorf · Kommt nun das Rauchverbot in den eigenen vier Wänden? In Düsseldorfer hat ein Richter die fristlose Kündigung einer Mietwohnung wegen starken Rauchens als gerechtfertigt eingestuft.

Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft. Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.

Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).

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