Urteil aus München Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel ist Kündigungsgrund

München · Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 417 C 17705/13).

Im vorliegenden Fall hatte einMann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Kettenaufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen mit anderen Männerngenutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn - undschließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

Diese sei zu Rechterfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung desMieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich"nicht mehr dem normalen Mietgebrauch". Deshalb müssten sie auchweder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden.Das Urteil ist rechtskräftig.

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