Medizinische Behandlung verwehrt Haftstrafe für Esoteriker-Paar wegen Kindesmisshandlung

KARLSRUHE · Schon mehrfach haben Eltern aus religiösen Gründen kranken Kindern eine notwendige medizinische Behandlung verwehrt. Nun muss ein Esoteriker-Paar ins Gefängnis, weil es seinem kranken Kind lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten hat.

 Die Staatsanwaltschaft hat den mittlerweile 19-Jährigen nun angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat den mittlerweile 19-Jährigen nun angeklagt.

Foto: Symbolfoto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag die Revision der Angeklagten gegen eine Verurteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu jeweils drei Jahren Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach Überzeugung des BGH-Strafsenats ließen die Mutter und ihr Lebensgefährte den damals zwölf Jahre alten Jungen ab Ende 1999 absichtlich leiden, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und stattdessen auf alternative Heilmethoden vertrauten. "Darin sieht der Senat ein Quälen", sagte der Vorsitzende Richter.

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