Wahlen Österreichs ungültige Wahl: Wie es kam und wie es weitergeht

Wien · Noch nie seit Ende des Zweiten Weltkriegs musste eine Wahl in Österreich landesweit wiederholt werden. Die Bürger sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichts nochmals an die Urnen gerufen, um ihren Präsidenten zu wählen. Wie sieht der weitere Fahrplan aus?

 Der Grünen-Kandidat Alexander van der Bellen hatte einen hauchdünnen Vorsprung von nur 30 863 Stimmen.

Der Grünen-Kandidat Alexander van der Bellen hatte einen hauchdünnen Vorsprung von nur 30 863 Stimmen.

Foto:  Christian Bruna

Knalleffekt in Österreich: Der Verfassungsgerichtshof hat die Stichwahl zum Bundespräsidenten für ungültig erklärt. Die Bürger müssen erneut an die Urne gehen und ihr neues Staatsoberhaupt wählen.

Der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen (72) hatte die Stichwahl im Mai mit knappem Vorsprung von etwas über 30 000 Stimmen gegen den Kandidaten der rechten FPÖ, Norbert Hofer (45), gewonnen.

Was hat das Gericht kritisiert?

Entscheidend für die Aufhebung der Stichwahl waren die ungesetzmäßige Auszählung von fast 78 000 Briefwahlstimmen. In 14 Wahlbezirken wurden die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet. Außerdem waren in einigen Fällen unbefugte Personen bei der Auszählung tätig. So habe es die Möglichkeit einer Manipulation gegeben, auch wenn diese nicht nachgewiesen wurde. Juristisch reicht es für eine Wahlwiederholung aus, die theoretische Möglichkeit nachzuweisen.

Außerdem rügten die Richter, dass die Behörden Teilergebnissen an Medien und Forschungsinstitute vorzeitig weitergaben. Das ist ein Vorgehen, das seit Jahrzehnten in Österreich Usus ist. Neue Medien könnten diese Informationen aber schnell im ganzen Land verbreiten und damit das Ergebnis beeinflussen, so das Gericht.

Wie reagieren die Betroffenen?

Norbert Hofer zeigte sich erleichtert: "Ich bin froh, dass der Verfassungsgerichtshof eine sehr schwierige Entscheidung objektiv getroffen hat." Das Team von Alexander Van der Bellen gab sich kurz nach der Verkündung siegessicher. Es akzeptiere die Entscheidung und stelle erneut eine "große, österreichweite Bürgerwahlbewegung auf die Beine", sagte Wahlkampfmanager Lothar Lockl.

Hat die FPÖ sich auf die Anfechtung vorbereitet?

Sie sagt Nein - und tritt damit Spekulationen entgegen, dass sie eine entsprechende Strategie für den Fall einer Niederlage hatte. Erst zwei Tage nach der Stichwahl habe es einen ersten Kontakt zwischen der FPÖ und den Anwälten gegeben. "Keine Sekunde vorher", sagte FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer.

Wieso hatten auch FPÖ-Beisitzer in den Wahlkommission zunächst den korrekten Ablauf testiert?

Sie berufen sich auf eine verbreitete Haltung unter den Beisitzern: es wird schon alles korrekt gelaufen sein, Abweichungen im Ablauf seien immer möglich. Erst auf konkrete Nachfrage ihrer Partei seien ihnen die Rechtsverstöße wirklich bewusst geworden.

Was passiert jetzt?

Die drei Präsidenten des Nationalrats übernehmen kommissarisch das Amt des Bundespräsidenten. Dazu gehört pikanterweise auch der FPÖ-Kandidat Hofer. Als mögliche Neuwahl-Termine gelten der 25. September und der 2. Oktober.

Wie wird der Wahlkampf aussehen?

Die Kassen beider Lager sind geleert. Niemand hat mit einer Wahlwiederholung gerechnet. Auch die Positionen der beiden Kandidaten sind in den vergangenen Monaten auf alle Arten abgeklopft worden. Bei den Bürgern droht Frust, nochmals einen Wahlkampf erleben zu müssen. Trotzdem kündigten die Fernsehsender an, erneut das ganze Wahl-Programm mit allen möglichen TV-Duellen fahren zu wollen.

Wer profitiert mehr von einer Neuwahl?

Wenn im Herbst neu gewählt wird, stehen die Chancen gut, dass beide Kandidaten viele ihrer Anhänger erneut motivieren können. Die einen wollen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer im zweiten Anlauf ins Amt hieven, die anderen den bisherigen Sieger nicht in einem juristischen Verfahren um das Amt gebracht sehen. Entscheidend dürfte aber die politische Großwetterlage sein: Ist die EU mehr denn je in der Krise, wie steht es in der Flüchtlingsfrage, hat Österreich beim Asyl bereits den "Notstand" ausgerufen?

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