Entwurf zur Reform des NRW-Ministergesetzes NRW plant Reform von Ministerpensionen

Düsseldorf · NRW plant eine Reform der üppigen „Luxuspensionen“ der Landesminister. Minister in NRW sollen künftig statt mit 60 Jahren erst mit der für alle Arbeitnehmer geltenden Regelaltersgrenze von 67 Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.

Im Gegenzug soll der Pensionsanspruch aber bereits nach zwei statt bisher fünf Jahren greifen. Derzeit erhalten Minister nach fünf Jahren 4409 Euro Pension im Monat.

Bei der Vorstellung des am Dienstag vom Landeskabinett beschlossenen Entwurfs zur Reform des NRW-Ministergesetzes bezeichnete Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Pläne als „angemessen, gerecht und zeitgemäß“. Minister, die bereits mit 60 Jahren Ruhegeld beziehen wollen, müssen künftig Pensionsabschläge von 14,4 Prozent hinnehmen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor:

Alle anderen Rentenleistungen privater und öffentlicher Unternehmen werden auf die Ministerpension gleich angerechnet. Die Pension wird auf 71,75 Prozent des Ministergehalts von rund 15 000 Euro begrenzt.

Minister erhalten nach zwei Amtsjahren 1406 Euro Pension – das sind 9,57 Prozent des Ministergehaltes. Der Pensionsanspruch steigert sich um jährlich 4,78 Prozent. Das heißt also, nach drei Amtsjahren werden 14,35 Prozent des Gehalts als Pension gezahlt. Ab dem zehnten Jahr steigt die Quote um je 2,32 Prozent. Nach zehn Amtsjahren beträgt die Pension 7030 Euro monatlich – knapp 900 Euro mehr als bisher.

Künftig gilt nach dem Ausscheiden des Ministers eine Karenzzeit von bis zu einem Jahr für den Wechsel in die Wirtschaft. Ob die Übernahme des Jobs „dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft“, entscheidet im Einzelfall eine Minister-Ehrenkommission.

Ehemalige Minister haben Anspruch auf Übergangsgeld – drei Monate 100 Prozent, danach nach Amtsjahren gestaffelt 21 Monate bis zu 50 Prozent. Aktuelle Landesminister haben ein Wahlrecht, ob sie die neuen Regelungen für sich übernehmen wollen.

Minister Jäger bestätigte, dass Landesminister auch künftig „auskömmlich“ mit der „nicht zu hohen Pension“ leben könnten. Schließlich sei die Tätigkeit der Landesregierung mit 320 000 Beschäftigten durchaus mit der Führung eines großen Unternehmens vergleichbar. Auch in Zukunft müsse sichergestellt werden, dass die „richtigen Köpfe“ für ein Ministeramt gewonnen werden könnten. Dabei sei immer klar, dass man „über Steuergelder redet“. Jäger äußerte die Hoffnung auf eine breite Unterstützung des Gesetzentwurfs im Landtag.

In einer ersten Reaktion sprach der Bund der Steuerzahler von „Flickwerk“ und vermisste einen wesentlichen Spareffekt. Nach Angaben Jägers sind Landesminister durchschnittlich fünf bis sieben Jahre im Amt. Für diese Gruppe lägen die Pensionen um bis zu 894 Euro niedriger als bisher. Ein pensionierter Minister erhält nach fünf Amtsjahren künftig 3515 Euro monatlich – bisher sind es 4409 Euro. Hat der Minister auch ein Landtagsmandat, wird die Diät um 40 Prozent gekürzt.

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