Wolfgang Bosbach zum Kopftuch-Urteil "Es gibt keine Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs"

BERLIN · Wolfgang Bosbach (CDU) Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, äußert sich zum Kopftuch-Urteil.

Mit Wolfgang Bosbach sprach in Berlin Norbert Wallet.

Urteile des Bundesverfassungsgerichts sollen Rechtsfrieden herstellen. Erreicht das Kopftuch-Urteil dieses Ziel?
Wolfgang Bosbach: Ich bedaure diese Entscheidung. Das Minderheitsvotum ist für mich überzeugender als die Mehrheitsentscheidung des Senats. Im Grunde werden jetzt die Probleme in den Bereich der Schule verlagert. Denn es ist völlig unklar, nach welchen Kriterien Schulleiter und Aufsichtsbehörden feststellen sollen, ob im konkreten Fall durch das Tragen eines Kopftuchs der Schulfrieden gestört ist oder nicht. Genügt es zum Beispiel, dass einige Schüler oder Eltern sich dagegen positionieren oder muss die Kritik massiver werden, und wie muss sie sich äußern? All das ist nach der Entscheidung völlig offen.

Befürworter der Entscheidung sagen: Es gibt ja auch Nonnen, denen an öffentlichen Schulen erlaubt ist, im Habit zu unterrichten.Bosbach: Es gibt für eine gläubige Muslima keine aus dem Koran ableitbare Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs. Wenn sie es dennoch tut, ist das Tragen des Tuches natürlich auch eine öffentliche Demonstration und eine bewusste Abgrenzung von der kulturellen Tradition unseres Landes und der Mehrheitsgesellschaft. Der Habit einer Nonne ist seit Jahrhunderten ihre ganz normale, reguläre Kleidung und äußeres Zeichen der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Orden - und ganz gewiss kein Zeichen der Abgrenzung zur christlichen Tradition unseres Landes, ganz im Gegenteil.

Man kann aber auch anders argumentieren: Ist das Karlsruher Urteil nicht gerade ein Integrationsschritt, weil es begabten Pädagoginnen unter den gläubigen Muslima den Schritt ins Lehramt erst ermöglicht? Und das läge ja auch im Interesse muslimischer Schüler.
Bosbach: Das Argument halte ich nicht für überzeugend. Die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sind zur Neutralität verpflichtet. Es gibt viele Muslima, die an unseren Schulen lehren, ohne dass sie ein Kopftuch tragen. Für mich ist es schwer vorstellbar, dass jemand, der gerne an einer öffentlichen Schule unterrichtet, sich durch ein Kopftuch-Verbot abschrecken ließe. Sind viele Muslima, die an unseren Schulen ohne Kopftuch unterrichten, etwa weniger begabt oder engagiert?

Das Verfassungsgericht hat seine eigene Rechtsprechung korrigiert. Warum, glauben Sie, ist das geschehen?
Bosbach: Gute Frage. Das Gericht räumt ja freimütig ein, dass es die eigene Rechtsprechung aus dem Jahre 2003 korrigiert hat. Aus welchen Gründen, verschweigt der Senat leider. Auch was sich seit 2003 an der verfassungsrechtlichen Lage geändert haben soll, und welche tragenden Gründe von damals heute keine Gültigkeit mehr haben sollen, lässt das Gericht offen. Das ist unbefriedigend.

Ist das eine Aufforderung an den Senat, nun erklärend in eine gesellschaftliche Debatte einzutreten?
Bosbach: Das wird das Gericht wohl nicht tun. Aber ich bin mir sicher, dass dies nicht das letzte Mal gewesen ist, dass sich das Gericht mit dem Thema "Kopftuch an Schulen" beschäftigen muss. Spätestens wenn eine Schulleitung oder Aufsichtsbehörde in einem konkreten Fall den Schulfrieden bedroht sieht und ein Trageverbot ausspricht, wird diese Maßnahme natürlich erneut zum Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Und spätestens dann wird das Bundesverfassungsgericht nicht mehr umhin kommen, Maßstäbe und Kriterien zu entwickeln, wann denn genau eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens als gegeben anzusehen ist und wann nicht. Das hätte eigentlich in dieser Entscheidung schon geschehen müssen.

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