Nach Fall "Edathy" Union gehen Pläne von Maas gegen Kinderpornos nicht weit genug

BERLIN · Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplanten Gesetzesverschärfungen zur Kinderpornografie gehen der Union nicht weit genug. Der Entwurf sei zwar eine gute Grundlage, es fehlten aber weiterhin Mindestspeicherfristen, sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach.

"Was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind?", fragte Bosbach. Die meisten Täter bewegten sich in der Anonymität des Netzes. Daher seien die Verkehrsdaten die wichtigsten Ermittlungsansätze. "Wenn diese jedoch von den Providern rasch gelöscht werden, greifen die Ermittler ins Leere, und die Täter kommen straflos davon."

Ähnlich äußerte sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Sein Vorsitzender André Schulz sagte, oft seien die IP-Adressen der digitalen Endgeräte der einzige Anhaltspunkt zur Ermittlung von Tatverdächtigen. Nur mit der Speicherung der Daten könne Kinderschändern das Handwerk gelegt werden. Der BDK-Vorsitzende rief Bund und Länder auf, die Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornografie aufzustocken. Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos müssten oft an Privatfirmen zur Auswertung gegeben werden, da die eigenen Institute völlig überlastet seien. Trotzdem seien Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten "eher die Regel".

Der am Wochenende bekannt gewordene Referentenentwurf von Maas sieht vor, Bilder von "ganz oder teilweise unbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" künftig explizit als Kinderpornografie einzustufen. Es geht hier um eine gesetzliche Klarstellung des bisher bereits verbotenen "Posings".

Bestraft werden soll demnach, "wer unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt". Dies betrifft Fotos von Kindern ebenso wie von Erwachsenen.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) aus dem Rhein-Sieg-Kreis verlangte Nachbesserungen an dem Entwurf. Bei Fällen mit lediglich bloßstellenden Bildaufnahmen, die die Schwelle zur Kinderpornografie noch nicht überschreiten, müsse ein erhöhtes Strafmaß gelten. Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßte die Vorlage von Maas als "wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern".

Die Linken-Rechtsexpertin Halina Wawzyniak erklärte hingegen, durch den Entwurf von Minister Maas entstehe Rechtsunsicherheit. Die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften sei bereits strafbar, darunter fielen auch Tonträger und Datenspeicher. "Soweit mit dem Gesetzentwurf der Besitz von Bildern nackter Kinder unter Strafe gestellt werden soll, ist dies überzogen." Die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit drohe eingeschränkt zu werden, erklärte Wawzyniak.

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) äußerte die Befürchtung, dass es durch die von Maas geplante Regelung zu einer Vielzahl von Klagen Prominenter gegen Veröffentlichungen kommen könne. Der Begriff "bloßstellende Bildaufnahme" sei subjektiv und könne im Zweifel vor allem von Prominenten gegen die Presse ausgelegt werden. afp

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