Nordrhein-Westfalen NRW-Justizminister will Kreuze im Gericht verbieten

DÜSSELDORF · NRW-Justizminister Biesenbach will das Tragen religiöser Symbole für Justizmitarbeiter während der Arbeit gesetzlich untersagen. Das gefällt nicht jedem.

 Kruzifix im Gerichtssaal: In NRW sind religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden seit 2010 immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

Kruzifix im Gerichtssaal: In NRW sind religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden seit 2010 immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

Foto: picture alliance / dpa

Keine Kreuze mehr im neuen Düsseldorfer Justizzentrum! Diese Nachricht sorgte 2010 für Aufregung in der Landeshauptstadt und darüber hinaus. Die Kirchen protestierten, genauso wie der damalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU).

Rund acht Jahre später sagt Landesjustizminister Peter Biesenbach (ebenfalls CDU) unserer Redaktion: „Religion gehört nicht in den Gerichtssaal. Neutralität ist gerade vor Gericht die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat.“ Deshalb habe sein Ministerium das sogenannte Neutralitätsgesetz auf den Weg gebracht. Der Anfang Oktober vorgestellte Entwurf sieht vor, das Kreuz als öffentlich sichtbares Symbol – genauso wie das Kopftuch oder die jüdische Kippa – für Justizmitarbeiter während der Arbeitszeit zu verbieten.

Ende Februar soll der Landtag über das Gesetz entscheiden – mit politischem Widerstand ist kaum zu rechnen. Doch über die tatsächliche Notwendigkeit des Gesetzes gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen.

Klare Verhältnisse

Der Minister begründet das Vorhaben damit, dass er für klare Verhältnisse sorgen wolle: „Das Neutralitätsgesetz soll zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates beitragen“, sagt Biesenbach. „Das äußere Erscheinungsbild der Justizbeschäftigten darf mit Blick auf die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken.“

Eine Umfrage unserer Redaktion bei den 151 Gerichten in Nordrhein-Westfalen ergab jedoch, dass solche Fälle bislang weitestgehend unbekannt sind. Von den knapp 100 antwortenden Gerichtssprechern gab keiner an, einen Fall zu kennen, bei dem religiöse Kleidungsgegenstände beispielsweise für Befangenheitsanträge oder Beschwerden gesorgt hätten. Statistisch ausgewertet werden solche Fälle nicht.

Dennoch bekommt der Minister von juristischer Seite viel Zuspruch: „Das geplante Gesetz schafft Rechtssicherheit“, sagt Christian Friehoff, Vorsitzender des Bundes der rund 6000 Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen. Bislang lag es im Ermessen des Richters, zu entscheiden, ob religiöse Symbole im Gerichtssaal zugelassen sind.

Gültig auch für Laienrichter

Ganz ähnlich bewertet Ulla Sens den Entwurf. Sie ist Vorsitzende der Schöffenvereinigung in Nordrhein-Westfalen und vertritt damit knapp 17 000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Land. Ihr ist vor allem wichtig, dass das Gesetz das Ehrenamt einschließt: „Schöffen sitzen neben den Berufsrichtern auf der Richterbank und entscheiden mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Verantwortung“, sagt Sens. „Wenn unterschiedliche Maßstäbe an die Verpflichtung zur Neutralität gelegt worden wären, hätte der Stellenwert der Ehrenamtlichen angezweifelt werden können.“

Für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen mit seinen 36 Anstalten und rund 5700 Mitarbeitern hat das Gesetz zunächst wenig Auswirkungen, meint Beate Peters, Leiterin der Justizvollzugsanstalt in Düsseldorf. „Es gibt nur wenige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die überhaupt entsprechende Gegenstände sichtbar tragen“, sagt Peters. „Ich bin gespannt, ob aus diesem Nicht-Thema ein Thema wird, wenn das Gesetz dann verabschiedet ist.“

Für ihren Kölner Amtskollegen Andreas Krumsiek würde das neue Gesetz eine schon bestehende Regelung ergänzen: das Beamtenstatusgesetz. Demnach müssen Beamte dem ganzen Volk und nicht einer Partei dienen, weshalb sie sich politisch nur gemäßigt betätigen dürfen. „Insofern existieren schon Regelungen, die dem Bediensteten ein Neutralitätsgebot auferlegen, welche durch das geplante neue Gesetz nur um das neutral zu haltende äußere Erscheinungsbild konkretisiert würde“, sagt Krumsiek.

Klare Einschränkungen

Die neue Vorschrift ist jedoch mit klaren Einschränkungen verbunden: „Die Verbote sind zeitlich auf ein Minimum reduziert und greifen nur in gerichtlichen Verhandlungen und wenn mit einer Wahrnehmung durch Dritte zu rechnen ist“, betont ein Ministeriumssprecher. Somit seien die Vorschriften „das mildeste Mittel, um die Neu-tralität in der Justiz zu stärken.“

Von Seiten der Religionsvertreter kommt dennoch teils harsche Kritik an dem Gesetzentwurf. „Das Grundgesetz garantiert nicht nur die Freiheit eine Religion zu haben, sondern auch die Freiheit danach zu leben“, sagt Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, auf Anfrage unserer Zeitung.

Und Antonius Hamers, Leiter des Büros der katholischen Kirche, das alle fünf Bistümer des Landes vertritt, sagt: „Der vollständige Ausschluss von religiösen Symbolen geht zu weit, weil wir in Deutschland religiös offen und frei sind und entsprechende Symbole auch gezeigt und getragen werden dürfen.“

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