Kommentar zur Bürgerbeteiligung in der EU Mitbestimmen

Meinung · Natürlich ist und bleibt das Parlament die Volkskammer dieser Union. Aber trotzdem sollte viel Raum für Vorstöße aus dem Kreis der Wähler bleiben, kommentiert GA-Korrespondent Detlef Drewes.

 Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Foto: dpa

Die EU-Bürger wollen mitreden. Wenn es eine Lehre aus zurückliegenden Bürgerinitiativen auf EU-Ebene gibt, dann ist es diese. Doch die bisherigen Anforderungen für eine Eingabe in Brüssel sind so schwer überwindbar und aufwendig, dass nicht wenige Versuche schon im Ansatz scheiterten. Tatsächlich hatte man die Voraussetzungen so hochgeschraubt, dass es nur in sehr wenigen Fällen gelang, bis zur Kommission durchzudringen. Doch so funktioniert Demokratie nicht.

Die nun vorgelegten Korrekturen sind deshalb gut. Nicht nur deshalb, weil das Alter für Unterstützer gesenkt oder neue Instrumente für die mobile Unterzeichnung von Bürgerbegehren ermöglicht werden, sondern weil die Kommission tatsächlich ihre eigene Position überdacht hat. Sie darf nicht länger als Verhinderer auftreten.

Stattdessen muss sie Bürger unterstützen, wenn sie ein berechtigtes Anliegen auf die Tagesordnung setzen wollen, sich aber im Dschungel der EU-Vorschriften nicht auskennen. Natürlich ist und bleibt das Parlament die Volkskammer dieser Union. Aber trotzdem sollte viel Raum für Vorstöße aus dem Kreis der Wähler bleiben.

Die EU-Kritiker mögen der Brüsseler Behörde vorhalten, sie hätte weitergehende Schritte einleiten sollen, bis hin zu einer nicht mehr umkehrbaren Direktwahl des Kommissionspräsidenten bei den Abstimmungen zum EU-Parlament. Das ist nicht falsch. Aber andererseits kommt die Reform des Bürgerbegehrens zur rechten Zeit. Gerade weil die als Geheimgespräche gestarteten TTIP-Verhandlungen der Union viel Vertrauen und Zustimmung kosteten.

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