Kommentar zu Haftstrafen für Hass-Täter Ein starkes Urteil

Meinung | Bonn · Ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf bei Hameln hat das Landgericht Hannover die Täter gestern zu hohen Haftstrafen verurteilt. Haupttäter Dennis L. muss wegen versuchten Mordes für acht Jahre ins Gefängnis. Bei dem Anschlag waren eine Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp den Flammen entkommen.

 Die Angeklagten Dennis L. (von links nach rechts), Sascha D. und Saskia B. wurden am Donnerstag vom Landgericht in Hannover verurteilt. Sie mussten sich für einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf verantworten.

Die Angeklagten Dennis L. (von links nach rechts), Sascha D. und Saskia B. wurden am Donnerstag vom Landgericht in Hannover verurteilt. Sie mussten sich für einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf verantworten.

Foto: dpa

Für jeden, der auch nur ein mittelmäßig ausgeprägtes Unrechtsempfinden besitzt, sind die oft milden Strafen für ausländerfeindliche Täter blanker Hohn. Dass im Fall Salzhemmendorf ungewöhnlich lange Haftstrafen verhängt worden sind, ist bemerkenswert – und zwar im allerbesten Sinne.

Sie sind klares Signal an ein Klientel, das – ermutigt durch den sichtbareren, wachsenden Rückhalt im gesellschaftlichen Umfeld – Brandbomben in Kinderzimmer von Flüchtlingsunterkünften wirft und den Übergriff als gut, richtig und an der Zeit empfindet. Die Reaktionen von Verwandten und Freunden der Täter auf das starke Urteil fielen bezeichnenderweise überrascht aus. Hassdelikte sind aber keine Kavaliersdelikte. Diese Botschaft dürfte gestern endlich deutlich geworden sein.

Und doch kann dieses Urteil nur ein erstes Zeichen sein für den Umgang in einem Land, in dem ein Max Mustermann in Zukunft seltener und eine Akarsu Yilmaz deutlich häufiger anzutreffen sein wird. Wo Demografie und Globalisierung dafür sorgen, dass mehr Menschen einen Platz im sozialen Gefüge beanspruchen, die nicht irgendeiner vermeintlichen Norm entsprechen, sind Konflikte vorprogrammiert.

Polizei und Gerichte müssen deshalb – ähnlich wie Länder mit längerer multikultureller Tradition wie die USA oder Großbritannien – schon für weniger schwere Hassdelikte sensibilisiert sein und sie ahnden. Auch geringfügige Übergriffe, die sich gegen die religiöse Orientierung, eine Behinderung, den sozialen Status oder die sexuelle Orientierung richten, gehören verstärkt auf den Radar.

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