Der Kölner Klinikskandal Ein folgenschweres "Missverständnis"

KÖLN/BERLIN · Empörung und viele Fragen: Zwei katholische Krankenhäuser verweigern dem Opfer einer mutmaßlichen Vergewaltigung die Hilfe.

Rudolf Henke ist einigermaßen fassungslos. Für einen Arzt ist das insofern bemerkenswert, weil Ärzte die Härtefälle des Lebens häufig ganz nah erleben. Doch Henke, Vorsitzender des Ärzteverbandes Marburger Bund, will sich in diesem Fall nicht zurückhalten.

Zwei katholische Kliniken in Köln weisen eine mutmaßlich vergewaltigte Frau ab. Da ist Henke auf 180: "Mindestens die Beratung, und zwar komplett und richtig, hätte man dieser jungen Frau geschuldet." Erst recht, wenn es nach dem Leitmotiv des Trägers der Kliniken geht.

"Zum Wohle der Patienten und Bewohner". Das ist der selbst erhobene Anspruch, den die Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria für ihren "leistungsstarken Verbund" von zehn Krankenhäusern, zwei Rehabilitationskliniken und 16 Seniorenhäusern in der Region Köln-Bonn-Aachen-Wuppertal formuliert.

Zum Wohle der Patienten. Am 15. Dezember des vergangenen Jahres konnten Ärzte in zwei Krankenhäusern der Hospitalvereinigung St. Marien GmbH, einer Einrichtung der Stiftung der Cellitinnen, diesem Anspruch nicht ganz entsprechen.

Der 15. Dezember 2012 ist ein Samstag. Die niedergelassene Ärztin Irmgard Maiworm hat in ihrer Praxis in Köln Notdienst. Am Nachmittag kommt eine junge Frau in die Behandlungsräume, deren Kleidung verschmutzt ist. Die 25 Jahre alte Patientin ist aufgelöst. Sie war am Abend zuvor mit Freunden in der Stadt unterwegs. Die Freunde sind schon weg. Die junge Frau wartet auf eine S-Bahn. Danach fehlt jede Erinnerung. Filmriss.

Maiworm untersucht die Frau und hat einen schrecklichen Verdacht: Womöglich ist die 25-Jährige Opfer einer Vergewaltigung geworden, unfähig sich zu wehren, weil ihr zuvor bei einer Party K.o.-Tropfen eingeflößt wurden. Sie wacht am Nachmittag darauf auf einer Parkbank in Köln auf.

Notärztin Maiworm stellt der Patientin ein Rezept für die Pille danach aus und schickt sie für eine eingehende gynäkologische Untersuchung in das benachbarte St. Vinzenz-Hospital. Dort sollte auch die "Anonyme Spurensicherung" (ASS) stattfinden - zur Sicherung der Spuren eines möglichen Täters und falls die Frau Strafanzeige erstatten wollte.

Doch die diensthabende Ärztin in St. Vinzenz sagt Nein. Zum Wohle der Patienten? Begründung: Zu einer Untersuchung nach einem sexuellem Übergriff gehöre auch ein Gespräch über die "Pille danach". Nach einem neuen Erlass dürfe sie das nicht mehr.

Die junge Frau geht daraufhin ins Heilig-Geist-Krankenhaus und erhält dort mit der gleichen Begründung wieder eine Abfuhr. Warum - dies ist Anlass für drängende Fragen, auf die die Stiftung bislang keine wirkliche Antwort geben kann. Beide Häuser gehören zur Stiftung der Cellitinnen. Womöglich ein "Missverständnis", heißt es dort.

Seit Anfang November gibt es in den katholischen Krankenhäusern der Cellitinnen eine neu gefasste "Ethische Stellungnahme", gedacht als "Handreichung" an die Ärzte, in der geregelt ist, was das medizinische Personal darf und was nicht. Sie soll den behandelnden Ärzten "Sicherheit bei ethischen Fragestellungen" geben. Selbstverständlich würden Opfer von mutmaßlichen Vergewaltigungen in den Häusern der Cellitinnen erstversorgt, sagt Unternehmenssprecher Christoph Leiden. Dies beinhalte auch die für ein späteres Verfahren extrem wichtige "Anonyme Spurensicherung".

Warum sowohl in St. Vinzenz wie in Heilig-Geist genau dies nicht passiert ist, ist bislang ungeklärt. Eventuell habe es "Irritationen" der diensthabenden Ärzte wegen der neuen "Ethischen Stellungnahme" gegeben, so Leiden. Notärztin Maiworm, von deren Praxis das vermutliche Vergewaltigungsopfer zunächst ins St. Vinzenz-Hospital gegangen war, hat eine ganz andere Vermutung: "Die Kollegin hatte Angst um ihren Arbeitsplatz", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Die Stiftung der Cellitinnen wiederum betont, neben der medizinischen Versorgung und der psychologischen Fürsorge sei die "Entscheidungsfreiheit der Patientin wichtig". So könnten sich Frauen selbst "für oder gegen eine Notfallkontrazeption (Pille danach) entscheiden". In der "Ethischen Stellungnahme" der Stiftung heißt es dazu: "Entscheidet sich die Patientin für die Einnahme der Notfallkontrazeption, muss die weitere Behandlung bei einem Arzt/Ärztin ihres Vertrauens bzw. die Beratung durch eine Stelle für Schwangerschaftskonfliktberatung mit der damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgen (...) ".

Der Katholikenausschuss in der Stadt Köln äußert sich empört, dass dem Opfer einer Vergewaltigung in einem katholischen Krankenhaus nicht sofort geholfen wird. Dieses Verhalten entspreche weder dem Glaubenssatz der Nächstenliebe noch dem hippokratischen Eid eines jeden Arztes. "Wir bedauern sehr, dass im Erzbistum Köln, im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt, eine Atmosphäre der Angst entstanden ist, die eigenverantwortliches und situationsgerechtes Handeln offensichtlich behindert", erklärte die Vorsitzende des Katholikenausschusses in der Stadt Köln, Hannelore Bartscherer.

Der Vorsitzende des Diözesanrates Köln, des höchsten Laiengremiums im Erzbistum, Thomas Nickel, sagte dem General-Anzeiger, es müsse klar sein, "dass jedes Krankenhaus jedem Patienten, der in Not ist, hilft". Wenn ein Arzt unter Verweis auf die Grundsätze des Trägers die "Pille danach" nicht verschreibe, müsse dies akzeptiert werden. Dann müsse dieser Arzt aber auch sagen, "in welchem Haus die Pille danach verschrieben wird", so Nickel.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken wiederum verweist darauf, dass in katholischen Krankenhäusern jeweils der Träger die "Richtlinien des Hauses" festlege, nach denen Opfer einer mutmaßlichen Vergewaltigung behandelt würden. Grundsätzlich lehne die katholische Kirche Abtreibungen und ebenso die "Pille danach" ab. Die Sprecherin des Deutschen Caritasverbandes, Claudia Beck, sagte, es entspreche den ethischen Grundsätzen, dass Ärzte in katholischen Krankenhäusern keine Abtreibung vornehmen und auch keine "Pille danach" verabreichen würden, die ja wie eine Abtreibung wirke.

Der Landesverband pro familia in Nordrhein-Westfalen äußerte sich "entsetzt darüber, dass zwei Kölner Krankenhäuser einem Vergewaltigungsopfer Behandlung und Untersuchung verweigerten". Opfer von Gewalt müssten sicher sein, "dass sie jegliche Unterstützung in Krankenhäusern erhalten". Wenn einer Frau die Untersuchung nach einer möglichen Vergewaltigung verweigert werde, "ist das aus unserer Sicht unterlassene Hilfeleistung". Pro familia macht sich seit Jahren dafür stark, dass die "Pille danach" rezeptfrei abgegeben wird.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig sagte dem General-Anzeiger: "Das Verhalten der Klinik ist absolut inakzeptabel. Der Vorfall muss aufgeklärt werden und für die Zukunft muss unbedingt sichergestellt sein, dass Kliniken Frauen in einer solch schrecklichen Lage niemals abweisen dürfen."

Pflichten und Rechte

Was gehört zu den Rechten und Pflichten eines Arztes? "Er muss seine Patienten fachlich korrekt behandeln und beraten", sagt der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Zur Beratung gehöre bei einer vergewaltigten Frau auch der Hinweis auf eine Abtreibung beziehungsweise die Verhinderung einer Schwangerschaft mit der "Pille danach". Anders sehe das bei der Behandlung aus. "Wenn der Arzt eine Abtreibung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann er diesen Schritt ablehnen."

Die Pille danach

Die "Pille danach" wird auch als Notfallverhütung bezeichnet und kann nach Angaben des Berufsverbands der Frauenärzte bei rascher Einnahme eine Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindern. Demnach verschiebt oder verhindert sie den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Sollte es zu einer Befruchtung gekommen sein, verhindere sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach bereits erfolgter Einnistung der befruchteten Eizelle sei sie nicht mehr wirksam.

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