Zahlen und Fakten Was Sie über Kampfhunde wissen sollten

Hannover · Der Hund, der in Hannover wohl seine Besitzer totgebissen hat, könnte je nach Obduktionsergebnis eingeschläfert werden. Doch was ist eigentlich ein "Kampfhund", und welche Gefahr geht wirklich von den Tieren aus?

Wie gefährlich sogenannte Kampfhunde sind, darüber wird in Deutschland seit vielen Jahren immer wieder diskutiert. Dabei sind mit "Kampfhunden" meist Hunderassen gemeint, die gemeinhin als besonders gefährlich gelten oder in der Vergangenheit tatsächlich oft so gezüchtet wurden, dass sie in - mittlerweile hierzulande verbotenen - Tierkämpfen zur Unterhaltung eingesetzt werden konnten.

Welche Rassen in Deutschland als gefährlich gelten, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die Bundesländer listen als Teil der jeweiligen Kampfhundeverordnung bestimmte Hunderassen auf, die als gefährlich oder zumindest "verdächtig" gelten. Häufig auf den Listen zu finden sind Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier. Für sie gilt auch ein bundesweites Importverbot.

Nur in Niedersachen keine Kampfhund-Liste

Nur im Bundesland Niedersachen, wo ein Staffordshire-Terrier-Mischling seine 27 und 52 Jahre alten Besitzer totgebissen haben soll, gibt es keine pauschale Beurteilung aufgrund der Rasse. Hier gelten Hunde nur individuell als gefährlich - etwa wenn sie Menschen oder Tiere gebissen haben oder besonders angriffslustig sind. Nach Angaben des Agrarministeriums sind dort landesweit von aktuell knapp 350.000 Hunden im Melderegister etwa 460 Tiere (rund 0,1 Prozent) als gefährlich gekennzeichnet. Für sie wird eine besondere Zulassung für die Haltung benötigt. In der Öffentlichkeit gilt Leinenzwang und Beißkorbpflicht.

Für die Haltung eines sogenannten Kampfhundes können gesetzliche Auflagen gemacht werden. Beispielsweise dürfen viele Listenhunde nur von volljährigen Personen gehalten werden, unter Umstände müssen diese ein Führungszeugnis vorlegen und eine Sachkundeprüfung ablegen. Teilweise werden Halter verpflichtet, das eigene Grundstück zu umzäunen, damit der Hund nicht entlaufen kann. Für Kampfhunde können zudem höhere Steuerabgaben veranschlagt werden. Die Hunde müssen gegebenenfalls einem Wesenstest unterzogen werden.

64 Todesopfer in 17 Jahren

Jährlich sterben in Deutschland im Schnitt drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen. Das Statistische Bundesamt zählte von 1998 bis 2015 insgesamt 64 Todesopfer.

Hundebisse werden bundesweit nicht statistisch erfasst. Für das Jahr 2010 zählte die gesetzliche Unfallversicherung 3610 gemeldete Bissverletzungen - davon etwa 75 Prozent durch Hunde und Katzen. In einer Dissertation, die Beißstatistiken der Bundesländer für 2012 auswertet, werden knapp 3000 Hundebisse an Menschen gezählt. Wenn die Attacken tödlich enden, sind demnach meist Menschen Opfer, die sich schlecht verteidigen können - also Ältere und kleine Kinder.

Bundesweit Aufsehen erregte im Juni 2000 der Fall des kleinen Volkan. Zwei freilaufende American-Staffordshire-Mischlinge stürzten sich auf einem Schulhof in Hamburg auf das spielende Kind und zerfleischten den Sechsjährigen. Daraufhin wurden in den Bundesländern die Gesetze verschärft. Zuletzt wurde im Mai 2017 im baden-württembergischen Stetten am kalten Markt eine 72-Jährige von einem Hund der Rasse Kangal auf einem Fußweg angegriffen und totgebissen.

Kritik an pauschaler Beurteilung

Experten und Hundehalter kritisieren immer wieder den Begriff "Kampfhund" an sich und vor allem die Beurteilung eines Tieres als gefährlich nur aufgrund seiner Rasse. Unter anderem die Bundestierärztekammer führt an, dass kein Hund als Kampfhund geboren, sondern erst durch Haltung und Erziehung dazu gemacht wird. Studien konnten bisher keinen Nachweis dafür liefern, dass besonders gefährliche Hunderassen überhaupt existieren.

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