Umzug per Kreuzfahrtschiff: Oberstleutnant will Erstattung

Münster · Muss ein Soldat umziehen, hat er ein Anrecht darauf, dass der Staat für die Kosten aufkommt. Doch was ist wenn der Staatsdiener, für den Umzug in ein Kreuzfahrtschiff steigt? Einen Streit darüber muss nun das Oberverwaltungsgericht in Münster klären.

 Das Luxus-Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2" der Reederei Cunard auf der Elbe bei Brunsbüttel.

Das Luxus-Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2" der Reederei Cunard auf der Elbe bei Brunsbüttel.

Foto: Marcus Brandt/Archiv

Vor dem Oberverwaltungsgericht streitet heute ein hochrangiger Berufssoldat um die Erstattung seiner Umzugskosten - für eine Transatlantikkreuzfahrt. Mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern war der damalige Militärattaché in der Deutschen Botschaft in Washington und Oberstleutnant im Herbst 2013 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. Statt für einen Umzug mit dem Flugzeug, habe er sich für eine neuntägige Schifffahrt auf der Queen Mary 2 entschieden, erläuterte ein Gerichtssprecher. Kostenpunkt für die vierköpfige Familie: 3400 Euro. Der Bund als Arbeitgeber hatte sich jedoch geweigert, für die Reise komplett aufzukommen. Er erstattete nur jene Summe, die angefallen wäre, wenn die Familie in der Economy-Class zurückgeflogen wäre.

Der Kläger argumentiert jedoch, eine durchaus günstige Variante gewählt zu haben. Ein ihm aus seiner Sicht zustehender Flug per Business-Class für ihn und seine Familie wäre demnach deutlich teurer geworden. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Auffassung vertreten, der Oberstleutnant müsse sich mit der Erstattung der Economy-Class-Flugkosten zufrieden geben. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

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