Urteil am Verwaltungsgerichtshof Bayerischer Polizist darf sich nicht tätowieren lassen

München · Der Verwaltungsgerichtshof in München hat entschieden, dass sich ein bayerischer Polizist nicht sichtbar tätowieren lassen darf. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in dem Bundesland.

 Polizeioberkommissar Jürgen Prichta bei der Verhandlung in München.

Polizeioberkommissar Jürgen Prichta bei der Verhandlung in München.

Foto: dpa

Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof am Mittwoch in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Oberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug „Aloha“ auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen.

Der Polizist hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen. „Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach dem Urteil. „Und ich verstehe es auch nicht.“ Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern. In anderen Bundesländern wie Berlin wird die Tattoo-Frage dagegen liberaler gehandhabt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort